Fall Oliver: Hilferuf ans EU-Parlament

Fall Oliver: Hilferuf ans EU-Parlament
Marion Weilharter kämpft seit 3. April um ihren entführten Sohn. Jetzt will sie gegen dänische Behörden vorgehen.

Die zierliche Grazerin erweist sich als unglaublich zäh. Marion Weilharter misstraut der dänischen Justiz und der Familienbehörde so sehr, dass sie nichts unversucht lässt, gegenzusteuern. Die 40-Jährige kämpft seit 3. April um ihren entführten Sohn Oliver, der seither mit seinem Vater Thomas S. an einem geheimen Ort lebt. "Ich habe Donnerstag beim EU-Parlament eine Petition für Oliver und mich eingereicht. Es geht um willkürliche und ungesetzliche Behandlung von Obsorgefällen in Dänemark, in denen ausländische Eltern und Kinder betroffen sind." Es sei von dänischen Behörden ignoriert worden, dass sie seit Olivers Geburt ununterbrochen das Sorgerecht hatte und ihrem Ex-Freund erst im Nachhinein die Obsorge zugestanden wurde. Weilharter erwartet vom Parlament, dass man sich in bilateralen strittigen Obsorgefällen einen fairen rechtlichen Modus zum Wohl des Kindes einfallen lasse. "Ich habe unter anderem auch an das schwedische Königshaus geschrieben", erklärt die Grazerin – und hofft auf eine Antwort. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sei mit dieser Causa schon länger befasst. Eine Sammelklage von insgesamt sechs betroffenen Elternteilen wegen Diskriminierungsverdachts sei so leider nicht akzeptiert und wieder in Einzelfälle zergliedert worden. "Das kann dauern."

Keine Antwort

Der Großvater des Fünfjährigen hat an österreichische Spitzenpolitiker, unter anderem an Außenminister Michael Spindelegger geschrieben: Mit der Bitte um Unterstützung. Hanns Weilharter bekam nie eine Antwort. Die Familie erklärt ihr Vorgehen mit großer Sorge um Oliver. "Ich weiß noch immer nicht, wo mein Kind überhaupt lebt. Das fällt in Dänemark nämlich unter Datenschutz, da wird ein

Geheimnis draus gemacht, so als ob ich ihn rückentführen wolle." Die österreichische Botschaft in Kopenhagen kann der Mutter nicht behilflich sein, weil sie keine Exekutivgewalt hat und keine Adresse ausforschen darf. "Oliver ist österreichischer Staatsbürger. Ich möchte aber, dass man nach ihm sieht, mit einem Arzt und einem Psychologen. Ich mache mir wirklich unglaubliche Sorgen."

Ein Mal pro Woche erlaube ihr der Kindesvater ein Telefonat mit ihrem Kind, das nie länger als zwei, drei Minuten dauere. "Vergangenen Mittwoch hat mir Thomas mitgeteilt, Oliver wolle nicht mit mir sprechen. Das glaube ich einfach nicht."

Das Tauziehen um den Fünfjährigen wird sich fortsetzen. Am 6. September findet in Helsingor eine Verhandlung statt, wo eine Richterin zu entscheiden hat, ob es für das Kind nicht besser wäre, wieder nach Graz zurückzukehren, wo die Mutter das Sorgerecht hat. Die Wiener Anwältin Britta Schönhart wird dabei sein dürfen. Man hat einen Deutsch-Dolmetsch genehmigt. Dort wird Schönhart auf den rechtsgültigen Strafantrag der Staatsanwaltschaft Graz hinweisen, wonach Thomas S. in Österreich in einem Strafprozess mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht sei.

Angst vor Prozess

Marion Weilharter wagt sich nach wie vor nicht zum Prozess. Sie traue den dänischen Behörden zu, sie verhaften zu lassen, weil sie 2010 mit dem Kind ausgereist sei. "Das war legal, ich habe das schriftlich. Doch der Kindesvater dreht es ins kriminelle Eck." Ihre dänische Anwältin habe ihr davon abgeraten, nach Helsingor zu kommen. Sollte über die Rückführung von Oliver nach Graz negativ beschieden werden, geht der Fall in die Berufung – das dauert wieder Monate. Kindesvater Thomas S. ist medial zurückhaltend geworden. Mehrere Versuche des KURIER, ihn zu erreichen, wurden abgeblockt.

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