Fall Cain: Ein Joghurt war das Todesurteil

Fall Cain: Ein Joghurt war das Todesurteil
Der misshandelte Bub wurde laut Staatsanwaltschaft Feldkirch ermordet. Dem KURIER liegt nun die Anklage vor.

Dreizehn A-4-Seiten umfasst die Anklageschrift im Fall Cain. Dreizehn Seiten, die dokumentieren sollen, wie der dreijährige Bub Anfang Jänner in Bregenz ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch wirft dem Verdächtigen Milosav M., 26, Mord vor - und verlangt eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt.

Dem KURIER liegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft vor. Ein Einblick in das Unfassbare: Der 26-jährige Serbe lernte Cains Mutter im Frühjahr 2010 kennen. Schon bald nahm M. die Rolle des Familienoberhauptes ein - und wandte seine drakonischen "Erziehungsmethoden" an. Diese bekam Cain am Nachmittag des 7. Jänner zu spüren: Weil er unerlaubt ein Joghurt aß, bekam er "Aua-Aua" , wie es in der Schrift heißt. M. schlug dem Kind mit der Hand "etwa zehn Mal auf den Popo" , traktierte es dann mit einem "abgebrochenen Aluminiumstiel" , verletzte dabei auch die Arme und Beine. Am nächsten Tag zerbrach Cain eine Lampe. Es folgten noch mehr Schläge mit der Hand auf den Kopf und mit dem Stiel. Zuvor, schreibt die Staatsanwaltschaft, soll der Verdächtige neben seinen Tabletten gegen seine Muskelerkrankung auch Kokain konsumiert haben.

Die Rettung alarmierte M. viel zu spät. Der mit Hämatomen übersäte Bub starb. Aus der Anklageschrift: "Ein vergleichbares Verletzungsmuster ... wird sonst in der Gerichtsmedizin nur im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen bei Fußgänger-Pkw-Kollisionen gesehen".

Noch läuft die Einspruchsfrist gegen die Anklage. Edgar Veith, der Pflichtverteidiger des Verdächtigen, will "nichts dazu öffentlich sagen". Für Veith ist die "Tötungsabsicht nicht nachvollziehbar". Obwohl bereits seit fast elf Monaten ermittelt wurde, fühlt sich Veith von der Staatsanwaltschaft durch die rasche Anklage überrumpelt. "Noch" sei nicht der "gesamte Sachverhalt klar".

Verlegung

Gutachter Reinhard Haller attestiert M. eine "geistig-seelische Abnormität von höherem Grade". Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb auch eine Einweisung in eine Anstalt. Veith: "Das psychiatrische Gutachten ist mit Mängeln und Widersprüchen behaftet." Außerdem verlangt Veith eine Verlegung des Prozesses, weil durch die "massive Berichterstattung kein unabhängiges Verfahren möglich" sei.

M. bereue alles zutiefst, sagt Veith: "Er würde alles tun, um das rückgängig zu machen." Anwalt Nikolaus Rast, der den leiblichen Vater Cains vertritt, gibt einem "Rechtsmittel gegen die Anklage keine Chance. Den Angeklagten erwartet die Höchststrafe, egal wo in Österreich." Für Rast ist die Rolle des Jugendamtes, gegen das ein Verfahren bereits eingestellt wurde, "fragwürdig. Warum wurde hier nicht genauer ermittelt?" Ein Verfahren gegen Cains Mutter läuft noch. Es wird überprüft, ob sie ihre Fürsorgepflicht verletzt hat.

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