Erwin Pröll: Wahlkampfkosten-Ersatz streichen

Erwin Pröll: Wahlkampfkosten-Ersatz streichen
Geht es nach Niederösterreichs Landeshauptmann sollen Parteien künftig den Wahlkampf aus der Parteienförderung finanzieren.

Was taugt das Anti-Korruptionspaket der Bundesregierung? Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen aus Sicht der Bundesländer vernünftig? Immerhin sollen die neuen Regeln auch für Landes- und Bezirksparteien sowie deren Funktionäre gelten.

Bislang haben sich die Ländervertreter weitgehend zurückhaltend geäußert; oder sie verwiesen – wie beispielsweise Salzburg und Vorarlberg – auf die im jeweiligen Land geplanten, strengeren Regeln für die Partei-Finanzen.

Auch Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll möchte sich vorerst nicht detailliert zu dem am Freitag präsentierten Paket von SPÖ und ÖVP äußern ("Wir warten mit der Bewertung, bis die Pläne in Gesetzesform vorliegen").

Beim Thema Wahlkampfkostenrückerstattung unternimmt der Niederösterreicher allerdings einen Vorstoß. Denn während die Bundesregierung den Parteien künftig vorschreiben will, maximal sieben Millionen Euro für Europa- oder Nationalratswahlkämpfe auszugeben (50 Prozent der gesamten Wahlkampfkostenrückerstattung), stellt Pröll diese staatliche Förderung grundsätzlich zur Disposition. "Nach unserem Dafürhalten sollten die Wahlkampfkosten überhaupt nicht gesondert rückerstattet werden", sagte Pröll dem KURIER.

Geht es nach dem Niederösterreicher, dann gibt es bei bundesweiten Wahlen künftig keine Rückerstattung der Wahlkampfkosten. Stattdessen sollten die Parteien Wahlkämpfe aus der unabhängig davon bezahlten öffentlichen Parteienförderung finanzieren.

Zweidrittelmehrheit

SPÖ und ÖVP gaben sich Mühe, Verhandlungsbereitschaft zu signalisieren – insbesondere gegenüber den Oppositionsparteien. So galt es gestern als "verhandelbar", ob die Grenze für zu meldende Parteispenden bei 5000 Euro bleibt und welche Kontrollmöglichkeiten der Rechnungshof bekommt.

Der Grund für die Offenheit: Damit die strengeren Transparenzregeln (unten) in ganz Österreich gelten, benötigt man eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – und damit zumindest eine Oppositionspartei.

Transparenz: Was die Regierung will

Spenden Parteien, Teilorganisationen (z. B. VP-Bünde) und nahe Organisationen (SP-Gewerkschafter) müssen Spenden über 5000 € offenlegen.

Spendenverbote Vom Rechnungshof kontrollierte Unternehmen dürfen Parteien nichts spenden, anonyme Spenden über 1000 € sind verboten.

Wahlkampfkosten Diese werden mit 50 % der gesamten öffentlichen Wahlkampfkostenrückerstattung begrenzt (derzeit 7 Mio. €).

Prüfung Sanktionen Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 100.000 €. Geprüft werden die Angaben von Wirtschaftsprüfern und Rechnungshof.

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