Diplomatenpass: Weiter alte Regeln

Diplomatenpass: Weiter alte Regeln
Vorerst dürfen alle ihre Diplomatenpässe behalten. Strengere Vergaberegeln werden nun doch noch nicht im Parlament beschlossen.

Wer einen Diplomatenpass hat, wird noch länger damit Grenzen überschreiten dürfen. Grund: Entgegen den Erwartungen von SPÖ und ÖVP scheiterte am Mittwoch die Novelle des Passgesetzes im Innenausschuss des Parlamentes am Widerstand der Opposition. Für Donnerstag war der Beschluss im Plenum geplant. Binnen dreier Monate nach Inkraft-Treten des Gesetzes wären all jene Dokumente eingezogen worden, die den neuen Regeln nicht entsprechen.

Frist

Formal gesehen war für Mittwoch folgendes geplant: Weil jedes Gesetz zwischen Beschluss im Ausschuss und Plenum 24 Stunden aufliegen muss, und sich das von gestern auf heute nicht ausgegangen wäre, wollten die Regierungsfraktionen eine "Fristverkürzung". Das geht aber nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit, weshalb zumindest eine Oppositionsfraktion mitstimmen hätte müssen.

Diese Chance nützte die Opposition, um die geplante Neuregelung der Diplomatenpässe einzufordern. Schlussendlich kamen die fünf Fraktion gemeinsam überein, die Entscheidung zu vertagen.

Nach der letzten Variante der Regierung sollen künftig folgende Personen einen Diplomatenpass bekommen: Bundespräsident, Präsident und Vizepräsidenten des National- und Bundesrates, Mitglieder der Bundesregierung sowie im Ausland tätige Diplomaten samt Ehepartnern und Kindern. Die Abgeordneten wollen zudem sichergestellt wissen, dass Mitglieder des Nationalrates einen solchen Pass bekommen, wenn sie etwa im Auftrag der OSZE als Wahlbeobachter in eine heikle Region reisen müssen. Der geplante Entwurf habe dies nicht berücksichtigt, hieß es von BZÖ und Grünen.

Die vom KURIER enthüllte inflationäre Vergabe von Diplomatenpässen hat im übrigen bisher nur wenige Altpolitiker oder sonstige Würdenträger dazu bewogen, das Dokument freiwillig zurückzugeben. Laut Außenamt gingen nur Pässe von Personen retour, die dies öffentlich kund getan haben – etwa die Landeshauptmänner von Tirol und Niederösterreich.

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