Deutschland: Jakobs Mörder entschädigt

Deutschland: Jakobs Mörder entschädigt
Dem Kindesentführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler wurde im Verhör Folter angedroht.

Es ist eine harte Probe für unser Rechtssystem", schreibt der Stern. "Das Urteil stellt das Rechtsempfinden vieler Menschen auf die Probe", schreibt Spiegel Online. Das Land Hessen muss den wegen erpresserischen Menschenraubs und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten 36-jährigen Magnus Gäfgen wegen einer "unmenschlichen Behandlung" durch die Polizei mit 3000 Euro entschädigen.

Ein Polizist hatte dem Frankfurter Kindesentführer am 1. Oktober 2002 im Verhör mit "unvorstellbaren Schmerzen" gedroht, damit er den Aufenthaltsort des damals seit vier Tagen entführten elfjährigen Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler verrät. Wenige Stunden nach der Lösegeldübergabe von einer Million Euro wurde der Jus-Student Magnus Gäfgen verhaftet. Das Kind war zu diesem Zeitpunkt bereits tot, doch damals hofften alle, dass sie Jakob von Metzler noch retten könnten.

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Die Polizei fand die Leiche des Buben in einem Teich. Dieses Verbrechen sorgt bis heute für Emotionen. Gäfgen zieht seit seiner Verurteilung im Juli 2003 durch alle Instanzen. Der damalige Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner und der vernehmende Beamte wurden wegen Folterandrohung zu Geldstrafen auf Bewährung verurteilt.

"Unmenschlich"

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Im Vorjahr stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Drohungen der Polizei eine "unmenschliche Behandlung" darstellen. Das Frankfurter Gericht stellte am Donnerstag fest: Das Vorgehen der Ermittler sei eine "schwerwiegende Rechtsverletzung" und könne nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden als durch die Zahlung einer Entschädigung, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Hefter. Beide Polizisten hätten mit ihren Drohungen vorsätzlich gehandelt und nicht alle übrigen Wege ausgeschöpft, um Gäfgen zum Reden zu bringen. Der Richter: "Bei dieser Beurteilung ist es gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden, mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben." Eine Schmerzensgeldforderung Gäfgens wies das Gericht ab. Gäfgen muss die Prozesskosten zahlen.

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