D: Parlament bekommt mehr Rechte in Euro-Krise
Die Mitspracherechte des Bundestags wurden erneut gestärkt. Die Bundesregierung muss nun über Vertragsverhandlungen informieren.
Das deutsche Verfassungsgericht hat die Mitspracherechte des Bundestags erneut gestärkt. Dies betrifft vor allem Fragen der weiteren europäischen Integration. Laut einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil muss die deutsche Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren. Außerdem muss es dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
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