Beamte: Schwarze Schafe fliegen

Beamte: Schwarze Schafe fliegen
Das Dienstrecht wird verschärft. Ab 2013 werden Beamte bei gewissen Gewaltdelikten sofort suspendiert. Wer auch rechtskräftig verurteilt wird, fliegt.

Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) verschärft ab Jänner 2013 das Disziplinarrecht für Beamte. Wird ein Beamter wegen eines Sexualdeliktes, wegen Quälens und Vernachlässigens schutzwürdiger Personen oder der Folter nach den Bestimmungen der Anti-Folter-Konvention angeklagt, wird er künftig sofort suspendiert. Über die Anklage wird der Dienstgeber automatisch vom Staatsanwalt, der einer Meldepflicht unterliegt, informiert. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird der Beamte entlassen.

Nach geltender Rechtslage erfolgt eine Entlassung bei einer Verurteilung ab sechs Monaten unbedingt bzw. bei mehr als zwölf Monaten Haft.

Derzeit dauerten die Verfahren, in welchen die Disziplinarkommission oder sogar der Verwaltungsgerichtshof über einen Amtsverlust entscheidet, zu lange, begründet Heinisch-Hosek die Verschärfung.

Außerdem würden sich die Disziplinarkommissionen, die Entlassungen ungeachtet der geltenden Bestimmungen aussprechen können, oft an das strafrechtliche Urteil halten. Werde ein Beamter etwa zu fünf Monaten unbedingt verurteilt, erfolge keine Entlassung, weil das Gesetz dies erst ab sechs Monaten unbedingt vorsehe.

Bakary J.

Als Beispiel nennt sie auch den Skandal um den Asylwerber Bakary J. Er war 2006 von WEGA-Beamten gefoltert worden. Erst im April 2012 wurden nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes drei der involvierten Beamten entlassen. Die Disziplinaroberkommission des Bundeskanzleramtes hatte zuvor Entlassungen für nicht gerechtfertigt gehalten. Heinisch-Hosek: "Solche komplexen Verfahren gehören der Vergangenheit an. Es werden in solchen Fällen keine Disziplinarkommissionen mehr nötig sein. Wir ziehen schwarze Schafe sofort aus dem Verkehr. Das ist ein großer Schritt, auf den ich sehr stolz bin."

Akkordiert

Bei anderen strafrechtliche Delikten, etwa Betrug, bleibt im Dienstrecht alles wie gehabt. Heinisch-Hosek: "Mir geht es um jene Fälle, die nicht mehr gut zu machen sind."

Mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ist die Änderung, die in der nächsten Dienstrechtsnovelle fixiert wird, schon vereinbart worden. Im Herbst soll das Gesetz beschlossen werden.

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