Trumps Zölle sind Geschichte – vorerst
Schon oft hat Donald Trump gesagt, das Wort „Zölle“ sei eines seiner liebsten. Es bleibt abzuwarten, ob das auch nach diesem Freitag so ist: Da kassierte der an sich als Trump-freundlich angesehene Supreme Court dessen Zollpolitik – mit einem eindeutigen 6:3-Entscheid.
Das Oberste Gericht folgte damit den Urteilen dreier untergeordneter Instanzen, die Trumps weltweite Zollpolitik als zumindest teilweise ungesetzlich angesehen hatten. Der US-Präsident hatte einen Gutteil seiner Zölle nämlich mit einem Notstandsgesetz aus den 1970ern begründet. Im International Emergency Economic Powers Act von 1977 kommt das Wort „Zölle“ zwar nicht einmal vor, doch Trump war das egal: Er verkündete damit einen nationalen Notstand und setzte sich über den Kongress hinweg, der die Steuerhoheit hält.
Kongress muss befragt werden
Dem widerspricht der Supreme Court nun eindeutig. „Der Präsident beansprucht die außerordentliche Befugnis, einseitig Zölle unbegrenzter Höhe, Dauer und Reichweite zu verhängen. Angesichts der Breite, der historischen Entwicklung und des verfassungsrechtlichen Kontexts dieser behaupteten Befugnis muss er eine klare Ermächtigung des Kongresses nachweisen, um sie auszuüben“, schrieb Vorsitzender Richter John G. Roberts Jr.
Damit ist Trumps Grundlage für Zölle auf importierte Waren aus mehr als 100 Ländern Geschichte, zumindest vorerst. Das ist nicht nur für jene zwölf Bundesstaaten und die Gruppe kleiner Firmen ein Grund zur Freude, die vor dem Supreme Court gegen die Zölle geklagt hatten; sie hatten argumentiert, sie trügen die wirtschaftliche Hauptlast der Zölle. Das untermauerte auch eine Studie der US-Notenbank, die kürzlich feststellte, 90 Prozent der Kosten von Trumps Zollkeule blieben an US-Unternehmen und -Verbrauchern hängen.
Trump hat bereits Alternativszenarien ausgearbeitet
Auch global ist ein Aufatmen hörbar. Die Börsen, die auf die ersten Zölle Trumps Anfang 2025 mit einer veritablen Rallye reagiert hatten und Anlegern massive Einbußen verursachten, reagierten positiv auf das Urteil.
Die von den Zöllen betroffenen Länder hingegen sind nur vorsichtig optimistisch: Aus Kanada – einem der wirtschaftlichen Hauptfeinde Trumps – hieß es, das sei sicher nicht das letzte Kapitel in Trumps Never-Ending-Story.auch Ökonomen mahnten zur Vorsicht. „Trump wird versuchen, andere Möglichkeiten für Zölle zu nutzen“, sagt Thomas Getzel, Chefvolkswirt der deutschen VP Bank. Es gebe eine Reihe anderer Gesetze, mit denen er zumindest temporär wieder Abgaben erheben könnte.
Gesetz aus den 70ern: Die Trump-Regierung hat sich mit der Begründung für ihre harten Zollgesetze auf ein Gesetz aus den 1970er-Jahren berufen – und es dabei sehr weit ausgelegt. Diese Auslegung hat das US-Höchstgericht nun zurückgewiesen. Der Supreme Court stimmte mit sechs zu drei Stimmen gegen die Zoll-Praxis der Trump-Regierung.
250Milliarden Dollar hat die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde 2025 an Zöllen eingenommen, mehr als die Hälfte davon ging auf jenes Gesetz zurück, dessen Auslegung durch die Trump-Regierung nun vom Supreme Court zurückgewiesen wurde.
„Plan B“ in Arbeit
Genau das hat die US-Regierung auch vor. Schon vor dem Entscheid des Supreme Court kündigte Trump darum an, bald einen „Plan B“ zu präsentieren, mit dem die einkassierten Zölle wieder in Kraft treten können. Trump hatte bereits andere Gesetze genutzt, um Zölle festzusetzen – etwa solche für bestimmte Waren und Brachen, die für die nationale Sicherheit wichtig sind. Die sind aber deutlich enger gefasst und weniger flexibel als das Notstandsgesetz.
Die USA blicken durch das Urteil massiven Rückforderungen entgegen – Experten schätzen, dass bis zu 120 Milliarden Dollar zurückverlangt werden könnten. Einige Unternehmen – der Logistiker DHL etwa – kündigte bereits an, seine Kunden bei den Rückforderungen zu unterstützen.
Dazu kommt, dass bei weitem nicht alle Zölle Trumps vom Supreme-Court-Urteil erfasst sind. An Sektorabgaben für Branchen wie Stahl oder Automobile rüttelt das Gericht nicht; unklar ist auch, inwieweit die im EU-US-Zollabkommen festgesetzten Tarife davon berührt sind. In Brüssel herrscht dementsprechend Unruhe. Für kommenden Montag wurde eine Sondersitzung des zuständigen Ausschusses im EU-Parlament einberufen; dort liegt gerade die Entscheidung, wie die EU mit dem Deal vom Vorjahr weiter umgehen soll.
Der Ausschuss-Vorsitzende, der Deutsche Bernd Lange – er ist seit Jahren Schaltstelle der Verhandlungen – spricht von einer „Schlappe für die willkürliche und uneingeschränkte One-Man-Zollpolitik von Donald Trump“. Zur Tagesordnung übergehen könne man jetzt jedenfalls nicht.
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