Zitate-Streit: Kohl bleibt Herr über sein Vermächtnis

Helmut Kohl und seine Fraue Maike Richter-Kohl, die treibende Kraft im Verfahren gegen Heribert Schwan.
Umstrittene Tonbänder: Deutscher Altkanzler gewinnt Rechtsstreit gegen Ex-Biographen.

Er selbst war nicht anwesend, als das Bundesgericht sein Urteil sprach, viel zu gebrechlich ist Helmut Kohl mittlerweile. Die Entscheidung, die das Gericht traf, wird ihn aber trotz Abwesenheit freuen: Die Richter in Karlsruhe haben ihm jene Tonbänder zugesprochen, um die sich der 85-Jährige mit seinem einstigen Biografen Heribert Schwan stritt.

630 Stunden lang hat sich der Altkanzler mit dem ehemaligen WDR-Journalisten über sein Leben unterhalten – und dabei auch Dinge gesagt, die laut Kohl nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren. Etwa, dass "Angela Merkel nicht mit Messer und Gabel essen" konnte oder dass Wolfgang Schäuble einen "Zug von charakterlicher Dreckigkeit" habe. Ex-Präsident Christian Wulff sei nicht nur ein "ganz großen Verräter", sondern auch noch eine "Null", spottete Kohl bei der Aufzeichnung Anfang der 2000er-Jahre – kurz nach Auffliegen der CDU-Spendenaffäre und seinem Rückzug aus der Partei.

Schwan, der zuvor schon drei Bücher auf Basis der Bänder publiziert hatte, verwendete diese Zitate für sein letztes Buch "Vermächtnis" – ohne Zustimmung Kohls. Das Buch ist deshalb nur geschwärzt erhältlich; in der Erstauflage waren die umstrittenen Passagen noch kursiv gesetzt – zum leichteren Auffinden für den Leser.

Eine Neuauflage mit den umstrittenen Zitaten ist nun unmöglich. Schwan hat zudem an einer anderen Front zu kämpfen: Kohls Anwälte fordern von ihm eine Entschädigung in Millionenhöhe.

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