Zigaretten: Warnhinweise werden kleiner

Das EU-Parlament in Straßburg hat am Dienstag das Tabak-Gesetz leicht gemildert abgesegnet.

Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg über die umstrittene Tabak-Richtlinie abgestimmt. Gegenüber der verschärften Ursprungsversion wurden der Richtlinie aber die scharfen Zähne gezogen. Statt der von der EU-Kommission verlangten Größe der Warnhinweise auf den Zigarettenpackungen von 75 Prozent wurde ein Kompromiss mit 65 Prozent gefunden, die Slim-Zigaretten werden doch nicht verboten und bei den Zusatz- und Aromastoffen erhält Menthol als einziges Mittel eine längere Übergangsfrist. Dem Mandat für die weiteren Verhandlungen mit Kommission und Rat wurde mehrheitlich die Zustimmung erteilt.

Die E-Zigaretten dürfen weiter wie andere Tabakprodukte behandelt werden. Sie gelten nicht als Medikament und brauchen daher keine entsprechende Zulassung. Die elektronischen Zigaretten können damit nach wie vor in Trafiken verkauft werden, allerdings mit der Einschränkung, dass sie nicht an unter 18-jährige abgegeben werden dürfen.

Kompromiss

Mit diesem Beschluss besteht die Chance, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode des Europaparlaments abzuschließen. Den Antrag auf 65 Prozent Größe der Warnhinweise auf Packungen hatte der ÖVP-Europaabgeordnete Richard Seeber eingebracht. Die Konservativen waren ursprünglich für eine Reduktion auf 50 Prozent, doch ging zuletzt der Kompromiss durch.

Die neue EU-Tabak-Richtlinie:

  • Größe der Warnhinweise 65 Prozent der Packung (statt 75 Prozent)
  • Slim-Zigaretten bleiben erlaubt
  • Achtjährige Übergangsfrist für Menthol als Zusatzstoff bis zum Verbot, dreijährige Frist für alle anderen Zusatzstoffe
  • E-Zigaretten bleiben anderen Tabakprodukten gleichgestellt - kein Verkauf an unter 18-Jährige

Kritik von Grünen, BZÖ und HPM

Vertreter von Grünen, BZÖ und der parteiunabhängige Hans-Peter Martin haben die beschlossene Entschärfung der ursprünglich geplanten Tabak-Richtlinie kritisiert. Die Grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger nannte die Abstimmung bedauerlich. Die konservativ-liberale Mehrheit habe vor allem für die Interessen der Tabbaklobby und nicht im Sinne der Gesundheit der Bürger Europas gehandelt.

Der BZÖ-Europamandatar Ewald Stadler warnte vor einer massiven Bevormundung von Verbrauchern und Herstellern, die gegen Grundrechte verstoße. Die Vorschläge der EU-Kommission würden gegen Eigentums-und Markenrechte verstoßen. Es stelle sich die Frage, ob demnächst auch Schockbilder auf Weinflaschen und Likören picken müssten.

Hans Peter Martin kritisierte das Lobbying der Tabakindustrie. Diese habe sich wiederum durchgesetzt.

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