Elektronische Vorab-Registrierung der Reise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) – nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall noch ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular vorgelegt werden. Vorlage eines der folgenden drei Nachweise in Form eines „Grünen Covid-Passes“ (anerkannt werden alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedsland ausgestellten Zertifikate in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache; in digitalem oder Papierformat): Auch die Vorlage eines maximal 48 Stunden alten negativen Covid-Tests (PCR- oder Antigentest, ausgestellt von offizieller Teststelle – kein Selbsttest) vor Einreise (Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit). Alternativ sind auch die Vorlage einer Bestätigung über einen seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen Impfzyklus einer von der EMA zugelassenen Covid-Schutzimpfung oder die Vorlage einer Bestätigung über die erfolgte Genesung von Covid-19 möglich.
Spanien
Für die Einreise aus Österreich nach Spanien am Luftweg sind keine Dokumente (Impf-/Test-/Genesungszertifikat) mehr vorzuweisen. Die Registrierung über das Spain Travel Health Portal (www.spth.gob.es) ist jedoch weiterhin erforderlich.
Wer über Frankreich mit dem Auto oder Zug einreist, muss ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Impfzertifikat vorweisen.
Einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test oder anderer molekular-biologischer Test, wie TMA- oder RT-LAMP-Test, oder Antigen-Test), der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder ein von der zuständigen Behörde oder von einem Arzt ausgestelltes Genesungszertifikat, das mindestens 11 Tage nach der ersten Diagnose durch positiven PCR-Test ausgestellt wurde, wobei seit der Erstdiagnose nicht mehr als 180 Tage vergangen sein dürfen. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Test und keines der oben genannten Zertifikate vorweisen.
Die Zertifikate bzw. das Testergebnis müssen auf Spanisch, Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein und können sowohl in Papierform als auch digital vorgelegt werden. Alle per Flugzeug oder Schiff Einreisenden werden auch einer Temperaturkontrolle unterzogen.
Frankreich
Bei der Einreise aus Europa auf dem Luft-, Land- und Seeweg ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen PCR-/ Antigentest-Resultats (nicht älter als 72 Stunden) sowie einer eidesstattlichen Erklärung (Arztbrief) verpflichtend, dass man genesen ist. Kinder unter elf Jahren brauchen keine Tests.
Portugal
In Portugal gilt eine Maskenpflicht, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Einreise aus Österreich auf dem Luftweg (Direktflug); verpflichtender Test maximal 72 Stunden (PCR-Test) beziehungsweise 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) vor Boarding des Fluges nach Portugal; Vorab-Registrierung vor Boarding des Fluges. Für das vergangene Wochenende von Freitag, 18.06.2021 bis Montag, 21.06.2021 galt zur Vermeidung des „Hinaustragens“ der „Delta-Variante“ von COVID-19 aus der derzeit stark betroffenen Metropolregion Lissabon eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, wobei internationale Reisen nicht betroffen waren. Die Möglichkeit, dass weitere Maßnahmen folgen, ist gegeben.
In Portugal gilt eine Maskenpflicht, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen.
Griechenland
Verpflichtende Registrierung mittels „Passenger Locator Form“ (kurz „PLF“) auf der Homepage travel.gov.gr/#/ (mit Google Chrome öffnen) mindestens 24 Stunden bzw. ehestmöglich vor der Einreise. Nach der erfolgten Registrierung erhalten Reisende ein Dokument mit dem QR-Code, der spätestens am Reisetag automatisiert per E-Mail zugesandt wird. Dieses Dokument wird bei der Einreise und von Flug- und Fährgesellschaften beim Check-In/ Boarding kontrolliert (ausgedruckte Form des QR-Codes sollte mitgeführt werden).
Kann bei Einreise/ Check In/ Boarding kein Code vorgezeigt werden, erfolgt die Zurückweisung an der Grenze oder durch die Fluglinie/ Fährgesellschaft. Die österreichischen Vertretungen in Griechenland haben auf das Registrierungsverfahren keinen Einfluss. Reisende richten ihre Fragen bitte direkt an die zuständigen griechischen Behörden unter 0030 215 5605151 (Mo bis Fr 09:00 Uhr bis 21:00 Uhr).
Flug- und Fernreisen
Unbedingt sollte man sich bei der jeweiligen Airline erkundigen, was gebraucht wird. Viele Fluglinien verlangen die Registrierung online. Auch PCR-Tests müssen oft online gestellt werden, und zwar in der englischen Version.
Als Risikogebiete, die derzeit tunlichst nicht bereist werden sollten, gelten nach wie vor Indien und viele Länder Südamerikas. Die Homepage des Außenministeriums wird täglich aktualisiert.
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