Weiter große Rechtsstaats-Mängel in Polen und Ungarn

Ungarn Viktor Orbán und Polens Präsident Andrzej Duda
Bei Demokratie und Grundrechten gibt es in Polen und Ungarn nach Ansicht der EU-Kommission weiterhin gravierende Defizite.

In Polen prangert die EU- Kommission in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit in den 27 Mitgliedsländern vor allem erneut einen Mangel an Unabhängigkeit der Justiz an. In Ungarn rügt die Brüsseler Behörde unzureichende Strafverfolgung „hochrangiger Korruptionsfälle“.


Die für Werte zuständige EU-Vizekommissionspräsidentin Vera Jourova betonte, der dritte Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit stehe in einem „außerordentlichen geopolitischen Kontext“. Während der russische Präsident Wladimir Putin in der Ukraine auch gegen Demokratie und Menschenrechte zu Felde ziehe, könne die EU „nur dann glaubwürdig sein, wenn in unserem eigenen Haus Ordnung herrscht“.

Nicht genug getan

In Polen bemängelt die EU-Kommission seit Jahren die Einflussnahme der nationalkonservativen Regierung auf die Justiz. Nach einer Millionenstrafe des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte Warschau erste Zugeständnisse gemacht. Am Freitag tritt in Polen ein Gesetz zur Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer in Kraft, die missliebige Richter entlassen oder betrafen kann. Dies reicht der EU-Kommission zufolge jedoch nicht aus, um die Gewaltenteilung zu garantieren.


Ungarn wird zudem des Missbrauchs von EU-Geldern verdächtigt. Die EU-Kommission hatte deshalb im Februar kurz nach der Wiederwahl von Regierungschef Viktor Orban ein Sanktionsverfahren eingeleitet.

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