Ungarn erwägt generelle Inhaftierung von Asylwerbern

September 2015: Flüchtlinge werden von der Polizei aus einem Zug eskortiert.
"Fremdenpolizeiliche Schutzhaft" soll bis zum rechtskräftigen Abschluss des jeweiligen Asylverfahrens dauern.

Ungarn erwägt die Einführung einer generellen "fremdenpolizeilichen Schutzhaft" für Asylbewerber. "Im Sinne einer solchen Regelung würde sich niemand im Land frei bewegen, niemand das Land oder die Transitzonen verlassen können", sagte Kanzleramtsminister Janos Lazar am Donnerstag vor der Presse in Budapest.

Die Inhaftierung soll bis zum rechtskräftigen Abschluss des jeweiligen Asylverfahrens dauern.

"Gesteigerte Terrorgefahr" als Begründung

Zur Begründung der Maßnahme führte Lazar die "gesteigerte Terrorgefahr" an. In diesem Zusammenhang erwähnte er den Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember mit zwölf Toten. Eine solche generelle Inhaftierung von Asylwerbern würde allerdings, wie das Portal "444.hu" schrieb, gegen europäisches Recht verstoßen. Asylsuchende können nur dann - und auf individueller Basis - in Haft genommen werden, wenn sie ein Risiko für die Sicherheit des Aufnahmelandes darstellen.

Ungarn hat sich unter dem rechts-nationalen Ministerpräsidenten Viktor Orban mit Zäunen, Rückschiebungen und anderen restriktiven Maßnahmen gegen Flüchtlinge weitgehend abgeschottet. Über zwei sogenannte "Transitzonen" an der Grenze zu Serbien werden täglich bis zu 30 Asylsuchende ins Land gelassen. Derzeit werden sie nach ihrer Erstregistrierung in offenen Lagern untergebracht.

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