Türkis-Blau schiebt doch Lehrlinge ab

Türkis-Blau schiebt doch Lehrlinge ab
Regierung verschärft ihren Kurs bei Asylwerbern in Lehre. Wirtschaftskammer will Flüchtlinge nun rechtlich unterstützen.

Es ist gerade einmal zwei Wochen her, dass Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck eine klare Ansage in der Debatte um Asylwerber in der Lehre getätigt hat: „Besonders wichtig“, so die ÖVP-Politikerin, sei ihr, dass jene rund 1000 Asylwerber, die integriert sind und einen Mangelberuf erlernen, ihre Lehre auch abschließen dürfen.

Nun, nach dem Ministerrat am Mittwoch, sieht die Sache allerdings diametral anders aus: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) meldete ein, alle rechtlichen Möglichkeiten auf den Verbleib von Asylwerbern in Lehre geprüft zu haben – allerdings sehe er nun keinen. „Ein negativer Asylbescheid bedeutet auch das Ende der Lehre“, so Kickl. Die zwei Erlässe aus dem Jahr 2012, die jungen Asylwerbern eine Lehre in Mangelberufen erlauben, werden laut Kickl mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sein Parteichef Heinz-Christian Strache, der Flüchtlinge beim Ministerrat in seinen Ausführungen konsequent als „Asylanten“ bezeichnete, stärkte Kickl den Rücken: „Wer einen negativen Asylbescheid hat, hat konsequent das Land zu verlassen.“

Ganz so hart will die ÖVP dies indes nicht verstanden wissen: Kanzler Sebastian Kurz etwa „hofft“, dass nach negativen Asylentscheidungen humanitäres Bleiberecht ausgesprochen wird, damit Asylwerber auch ihre Lehre zu Ende bringen dürfen. Diese Art des Bleiberechts ist vorgesehen für jene, die zwar nicht direkt schutzbedürftig aber bereits integriert sind. Die Entscheidung, so Schramböck, liege aber stets beim Gericht.

ÖVP: „Bedauern das“

Für das humanitäre Bleiberecht ist in erster Linie allerdings das Bundesamt für Asyl zuständig, das an Weisungen des Innenministers gebunden ist. Und dieser macht so gar keinen Hehl aus seiner ablehnenden Meinung: „Eines muss klar sein: Eine Lehre ist sicher kein Grund für humanitäres Bleiberecht.“ Ressortkennern zufolge darf eine solche Ansage wegen der unklaren Regeln für humanitäres Bleiberecht sehr wohl als ausgegebene Hausregel verstanden werden. Damit bliebe nur noch das Bundesverwaltungsgericht, das in zweiter Instanz ein Bleiberecht für bereits abgelehnte Asylwerber aussprechen kann.

Brisant: Just für diese Fälle – nämlich jene, in denen abgelehnte Asylwerber aufgrund eines negativen Bescheids vor das Verwaltungsgericht ziehen – will nun die Wirtschaftskammer helfend auf der Seite der lernenden Flüchtlinge agieren. Wie auch mehrere ÖVP-Landeschefs „bedauert“ Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf die Entscheidung der Regierung, nun auch Lehrlinge abzuschieben. Er kündigte deshalb an, den Betroffenen und ihren Lehrbetrieben im Vorfeld der gerichtlichen Entscheidung juristisch beistehen zu wollen – mit dem Ziel, dass ein Aufenthaltstitel erwirkt und die Lehre doch zu Ende gebracht werden kann.

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