Tausende Thompson-Konzertbesucher aus Österreich im Visier der Justiz

Zusammenfassung
- Das größte Einzelkonzert Europas mit über 500.000 Besuchern fand am 5. Juli 2025 in Zagreb statt, mit dem umstrittenen kroatischen Sänger Marko Perković alias Thompson.
- Thompson wird vorgeworfen, faschistische und rechtsextreme Ideologien zu verherrlichen, was zu rechtlichen Ermittlungen gegen Konzertbesucher aus Österreich führt.
- Österreichische Behörden prüfen, ob Besucher während des Konzerts gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben, was zu Strafanzeigen oder Einreiseverboten führen könnte.
Am 5. Juli 2025 fand in Zagreb das größte Einzelkonzert Europas statt – über eine halbe Million Besucher kamen, um Kroatiens rechte Rock-Ikone Thompson singen zu hören. Der Sänger gilt als der populärste des Landes, ist jedoch äußerst umstritten:
Marko Perković alias Thompson (sein Künstlername ist eine Anspielung auf eine amerikanische Maschinenpistole, die er im Kroatienkrieg in den 90ern benutzt hat) wird vorgeworfen, faschistische und rechtsextreme Ideologien zu verherrlichen. Insbesondere das Ustascha-Regime aus dem Zweiten Weltkrieg, das für massive Kriegsverbrechen verantwortlich war, wird von Perković leidenschaftlich besungen.
Ustascha-Gruß wird bei Konzerten skandiert
Bei seinen Konzerten sind Fans oft mit Ustascha-Symbolen anzutreffen, auch wird der Ustascha-Gruß "Za Dom Spremni" ("Für die Heimat bereit") skandiert. Der Song "Bojna Čavoglave" (Bataillon von Čavoglave – Perković war Mitglied des Bataillons), der Thompson 1991 berühmt machte, beginnt mit dieser Grußformel. Doch genauso wie in Österreich der Hitler-Gruß verboten ist, verhält es sich in Kroatien mit dem Ustascha-Gruß und rechtsextremen Symbolen.
Wie allerdings ist es um Konzertbesucher bestellt, die gegen solche Verbote verstoßen und auch noch aus dem Ausland anreisen?
Thompson-Konzert: 18.000 verkaufte Tickets in Österreich
Laut kroatischen Medien könnte die Lage für Menschen, die von Österreich nach Zagreb gereist sind, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Derzeit sollen österreichische Ermittlungsbehörden Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie Beiträge in sozialen Medien auswerten.
Ziel der Ermittlungen ist es, festzustellen, ob Kroaten mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Personen mit einem geregelten Aufenthaltsstatus in Österreich während des Konzerts gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben.
Sollten sich Besucher tatsächlich gesetzeswidrig verhalten haben, drohen ihnen Strafanzeigen oder sogar ein Einreiseverbot, berichtet das kroatische Portal Express. Insgesamt sollen hierzulande rund 18.000 Tickets für das Thompson-Konzert verkauft worden sein.
Innenministerium: "Keine Auskünfte"
Ob und in welcher Form die österreichischen Behörden mit den Kollegen aus Kroatien in diesem Zusammenhang kooperieren, ist unklar. "Zur Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und konkreten Sachverhalten können keine Auskünfte erteilt werden", heißt es auf KURIER-Anfrage beim Bundesministerium für Inneres.
Des Weiteren informiert das BMI: "Im Bereich der Strafverfolgung haben österreichische Behörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Ermittlungen auch außerhalb der Landesgrenzen durchzuführen. Dies ist im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) verankert."
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