Sudan liefert Ex-Präsident Bashir an Strafgericht in Den Haag aus

Sudans Ex-Präsident Bashir
Der wegen Völkermordes angeklagte Ex-Staatschef soll demnächst dem Internationalen Strafgerichtshof überstellt werden.

Die Regierung im Sudan will den des Völkermordes in Darfur beschuldigten Ex-Präsidenten Omar al-Bashir sowie andere mutmaßliche Kriegsverbrecher an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag ausliefern.

Bei einem Treffen in der Hauptstadt Khartum sagte Außenministerin Mariam Al-Sadiq Al-Mahdi dem Chefankläger des Weltstrafgerichts, Karim Khan, die volle Unterstützung und Zusammenarbeit ihrer Regierung zu. US-Geheimdienste gehen von baldigem Fall Kabuls aus.Der Internationale Strafgerichtshof wirft Bashir Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Darfur-Konflikt vor. Der Haftbefehl geht vor allem auf Verbrechen zurück, die im seit 2003 andauernden Darfur-Konflikt begangen wurden.

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Archivbild aus 2011: Präsident Bashir ließ sich noch feiern

Damals hatten sich verschiedene Volksgruppen gegen Bashirs Regierung aufgelehnt. Nach UNO-Angaben wurden 300.000 Menschen getötet und 2,5 Millionen Menschen vertrieben.

Nach drei Jahrzehnten an der Macht war der autoritäre Staatschef im April 2019 nach monatelangen Protesten gestürzt worden. Bashir wurde im Dezember 2019 wegen Korruption verurteilt und steht seit Juli 2020 in Khartum wegen des Staatsstreichs 1989 vor Gericht, der ihn an die Macht gebracht hatte.

Die Anklage gegen al-Bashir bezieht sich auf Menschenrechtsverletzungen, die von seinen Sicherheitskräften, einschließlich der sudanesischen Armee und der mit ihr verbündeten Janjaweed-Milizen, der Polizei und dem Nationalen Nachrichten- und Sicherheitsdienst begangen wurden.

Während des Einsatzes in Darfur waren diese Kräfte für zahlreiche Angriffe auf die Zivilbevölkerung verantwortlich – insbesondere auf Fur-, Masalit- und Zaghawa-Gruppen. Dazu gehörten die Tötung und Vergewaltigung tausender Zivilpersonen, Folter, Plünderung von Städten und Dörfern sowie die zwangsweise Umsiedlung von Hunderttausenden von Zivilpersonen.

Das Gericht in Den Haag befand, dass "es berechtigte Gründe für die Annahme gibt, dass Omar al-Bashir in der konkreten Absicht handelte, die ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa zumindest zum Teil zu vernichten".

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