Rückschlag für Trump: Missbrauchsprozess wird nicht neu aufgerollt

Rückschlag für Trump: Missbrauchsprozess wird nicht neu aufgerollt
Geschworenenjury hatte es als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 angegriffen und sexuell missbraucht hatte.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss einen weiteren juristischen Rückschlag hinnehmen. Ein Richter in New York lehnte am Mittwoch einen Antrag der Anwälte von Trump ab, einen Zivilprozess wegen sexuellen Missbrauchs neu aufzurollen. Die Geschworenen seien in diesem Prozess, anders als von Trumps Anwälten behauptet, nicht zu einem "ernsthaft falschen Ergebnis" gekommen, entschied Richter Lewis Kaplan übereinstimmenden US-Medienberichten zufolge.

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Erwiesen: Trump hat Carroll angegriffen und sexuell missbraucht

Eine New Yorker Geschworenenjury hatte es im Mai als erwiesen angesehen, dass Trump die US-Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Trump wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,5 Millionen Euro) verurteilt.

 

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Kurz nach der Verurteilung machte Carroll bekannt, dass sie erneut gerichtlich gegen den Ex-Präsidenten vorgehen werde. Als Grund nannte sie weitere Äußerungen Trumps nach dem Urteil. Der Beginn des Prozesses wurde von einem Bundesrichter in New York vorläufig auf den 15. Jänner 2024 festgelegt. Trump klagt nun ebenfalls wegen Verleumdung gegen Carroll. Auch in mehreren anderen Fällen muss sich Trump, der bei den Präsidentschaftswahlen 2024 als Kandidat der Republikaner antreten will, mit Gerichten auseinandersetzen.

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