Rechtswidrig abgeschoben – Afghane wird zurückgeholt

Rechtswidrig abgeschoben – Afghane wird zurückgeholt
Deutschland: Ein Afghane nahm sich gleich in Kabul das Leben, ein anderer wurde rechtswidrig abgeschoben.

Eine Serie von Verfahrensfehlern macht den deutschen Behörden derzeit zu schaffen. Nach der umstrittenen Abschiebung eines ehemaligen Bin Laden-Leibwächters nach Tunesien wurde jetzt der Fall eines 20-jährigen Afghanen bekannt, der vor Abschluss seines Asylverfahrens abgeschoben worden war.

Bei dem Afghanen handelt es sich um einen Mann, dessen Asylverfahren seit 2017 läuft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Neubrandenburg hatte seine Abschiebung veranlasst, obwohl eine rechtskonforme Berufung des Mannes gegen eine erstinstanzliche negative Entscheidung noch nicht abgeschlossen war. Die Abschiebung soll zudem veranlasst worden sein, obwohl es vorab direkte Hinweise seitens des zuständigen Gerichts in Greifswald an das BAMF gab.

Der Mann befand sich unter 69 am 3. Juli abgeschobenen Afghanen. Einer der Abgeschobenen hatte sich gleich nach Ankunft in Kabul das Leben genommen.

Das BAMF gab an, die Identität des Mannes sei falsch zugeordnet worden. Der Betroffene soll zurückgeholt werden. Innenminister Horst Seehofer sprach davon, dass „offensichtlich ein Behördenfehler“ passiert sei.

Im anderen Fall, jenem des mutmaßlichen Leibwächters Bin Ladens, Sami A., der nach Tunesien abgeschoben worden war, verteidigte Seehofer die Abschiebung. Diese war erfolgt, obwohl sie gerichtlich untersagt worden war. Der Entscheid hat die Behörden aber erst erreicht, als Sami A. im Flugzeug saß. Der Abschiebung war ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen. Sami A. hatte dabei vor allem ins Treffen geführt, dass ihm in Tunesien Folter drohe.

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