Polnischer EU-Haftbefehl nicht mehr ausnahmslos zu vollstrecken

EuGH
Droht im konkreten Fall ein unfaires Verfahrenn kann die Auslieferung nach Polen untersagt werden.

EU-Staaten müssen einen Europäischen Haftbefehl aus Polen nicht mehr in jedem Fall vollstrecken. Droht wegen der jüngsten polnischen Justizreform im konkreten Fall ein unfaires Gerichtsverfahren, können die Gerichte anderer EU-Staaten die Auslieferung untersagen, entschied am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Im Streitfall geht es um einen Polen, der sich in Irland aufhält. Gegen ihn stellte Polen gleich drei Europäische Haftbefehle aus. Gegen seine Auslieferung wehrt er sich mit Blick auf die jüngste Justizreform in Polen. Auch die EU-Kommission ist der Ansicht, dass "die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit besteht". Der mit dem Streit befasste irische High Court teilt diese Einschätzung ebenfalls.

Wie nun der EuGH entschied, reicht dies aber nicht aus. Die irischen Gerichte müssten zudem in einem zweiten Schritt prüfen, ob wegen der Reformen auch im konkreten Einzelfall ein unfaires Verfahren droht. Wenn die Gerichte dies bejahen, könne Irland aber davon absehen, dem Europäischen Haftbefehl Polens Folge zu leisten.

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