Polen: Parlament beschloss Auflösung von Richter-Disziplinarkammer
Das polnische Parlament hat am Donnerstag die Abschaffung der umstrittenen Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof beschlossen. Damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Freigabe von milliardenschweren Corona-Hilfen durch die EU-Kommission getan. In zweiter Lesung stimmten am Donnerstag nach Angaben der Agentur PAP 231 Abgeordnete für den Entwurf, dagegen waren 208. Es gab 13 Enthaltungen.
Das Gesetz geht nach der Verabschiedung im Sejm nun an die zweite Parlamentskammer, den Senat.
Konflikt um Kammer
Die Kammer, die Richter bestrafen und entlassen konnte, steht im Zentrum des seit Jahren andauernden Konflikts um die Justizreformen der nationalkonservativen polnischen Regierung. Die EU-Kommission hat wegen des Streits mehr als 35 Milliarden Euro an Hilfen für Warschau zurückgehalten.
Präsident Andrzej Duda hatte den Entwurf im Februar vorgelegt. Die Gesetzesnovelle sieht vor, die Disziplinarkammer am Obersten Gerichtshof abzuschaffen. Die dort gegenwärtig tätigen Höchstrichter können in eine andere Kammer wechseln oder in den Ruhestand gehen.
Was stattdessen kommen soll
Anstelle der umstrittenen Disziplinarkammer soll eine neue "Kammer für berufliche Verantwortung" eingerichtet werden. Für deren Besetzung sollen unter allen Richtern des Obersten Gerichts mit Ausnahme des Gerichtspräsidenten 33 Personen ausgelost werden. Der Staatspräsident wird aus ihnen jeweils elf Richter für eine Amtszeit von fünf Jahren auswählen.
Der Entwurf sieht auch die Einführung einer Prüfung der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Richter vor. Die EU hat Corona-Hilfen für Polen blockiert und will sie nur freigeben, wenn wichtige Teile der Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung rückgängig gemacht werden. Dazu gehört auch die Abschaffung der Disziplinarkammer.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wird kommende Woche in Warschau erwartet. Die Kommission hat die Disziplinarkammer als Gefahr für die Unabhängigkeit der Richter gewertet. Der Europäische Gerichtshof verurteilte Polen im Oktober zur Zahlung eines Zwangsgeldes von einer Million Euro pro Tag, weil die Regierung in Warschau die Auflösung der Disziplinarkammer zunächst verweigerte.
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