Pakistan: Mann wegen Koran-Verbrennung totgeschlagen und angezündet

Pakistan: Mann wegen Koran-Verbrennung totgeschlagen und angezündet
Ein Mob überwältigte Polizisten, verprügelte den Mann mit Stöcken und zündete ihn an.

Wegen einer mutmaßlichen Koran-Verbrennung ist in Pakistan ein Mann von einer Menschenmenge erschlagen und verbrannt worden.

Der Mob habe den Mann am Donnerstag aus einer Polizeistation geholt, wo dieser zu seinem Schutz untergebracht worden sei, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Polizeikreisen. Anwohner in der Gegend von Madyan im Swat-Tal hatten den Mann demnach zuvor festgehalten und behauptet, er habe den Koran verbrannt.

Mob überwältigte Polizei

"Die Polizei griff ein, rettete ihn und brachte ihn auf die örtliche Polizeiwache", sagte eine Polizeiquelle. Doch die Menge, die von den örtlichen Moscheen angestachelt worden sei, habe die Polizeistation gestürmt und den Mann, der nicht aus der Region stammte, mit Steinen beworfen.

Von der Polizei abgegebene Warnschüsse hätten die Menschenmenge nur weiter aufgestachelt, hieß es weiter. Der Mob habe die Polizisten überwältigt, den Mann hinausgezerrt und ihn mit Stöcken zu Tode geprügelt. Später übergossen sie seinen Körper mit Öl und zündeten ihn an.

Lynchmorde und Todesstrafe

Vorfälle wie diese sind in Pakistan keine Seltenheit. Ende Mai wurde ein Christ, der Seiten aus dem Koran verbrannt haben soll, in der ostpakistanischen Region Punjab von einem Mob gelyncht. Ebenfalls im Punjab hatte eine Menschenmenge im Februar 2023 einen Muslim totgeschlagen, der beschuldigt wurde, den Koran geschändet zu haben.

Der Vorwurf der "Gotteslästerung" ist im mehrheitlich muslimischen Pakistan ein äußerst heikles Thema. Blasphemische Vergehen können mit der Todesstrafe geahndet werden, die bisher jedoch noch nie vollstreckt wurde. 

Allerdings kann selbst der geringste Verdacht auf eine Beleidigung des Islam Proteste auslösen und zu Lynchmorden führen. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivisten wird der Vorwurf auch häufig als Vorwand benutzt, um persönliche Fehden auszutragen.

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