Anklage fordert lebenslange Haft für Zschäpe
Im Prozess um die Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe NSU hat die deutsche Bundesanwaltschaft lebenslang für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe gefordert. "Die Angeklagte ist für ihr Verhalten in vollem Umfang strafrechtlich verantwortlich", sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München.
Diemer betonte, dass diese Strafe für jeden einzelnen der zehn Morde fällig sei. Die 42-Jährige verfolgte Diemers Worte ohne erkennbare Regung, das Kinn auf die Hände gestützt.
Zschäpe sei zwar den Ermittlungen zufolge nicht selbst an den Tatorten anwesend gewesen, jedoch wegen ihres Wirkens im Hintergrund mitverantwortlich für die Taten ihrer beiden Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die sich das Leben nahmen. Diemer äußerte sich während seines Plädoyers zunächst nicht dazu, ob er eine besondere Schwere der Schuld oder einen Grund für eine Sicherungsverwahrung Zschäpes sieht. In diesen Fällen wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
Die Gruppe, die sich Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nannte, hat laut Bundesanwaltschaft neun Männer türkischer und griechischer Abstammung sowie eine Polizistin getötet. Zschäpe ist den Ermittlungen zufolge die einzige Überlebende des Trios. Böhnhardt und Mundlos nahmen sich bei der Enttarnung der Gruppe im Jahr 2011 das Leben. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Wochen nach den Plädoyers der Nebenkläger und Verteidiger gerechnet.
Kommentare