Nach Todesfall in Berlin: Darf man sich aus Protest auf die Straße kleben?
Montagfrüh, gegen 7.30 Uhr: Zwei Klimaaktivisten der Organisation „Letzte Generation“ bringen Transparente über einer Berliner Autobahn an. Danach kleben sie sich an Verkehrsschildern fest. Um die Männer lösen zu können, sperrt die Polizei zwei Fahrstreifen. Das dauert zwei Stunden lang. Von den Szenen, die sich in diesem Zeitraum in ihrer Nähe ereignen, ahnen die zwei vermutlich nichts: Eine Frau wird von einem Betonmischer überrollt und lebensgefährlich verletzt. Die Feuerwehr ist unterwegs, um die unter dem Mischer eingeklemmte Frau zu befreien. Das Problem: Der Einsatz verzögert sich, denn auf der Autobahn herrscht – durch die Aktion ausgelöst – Stau. Die Verletzte wird verspätet ins Krankenhaus gebracht, wo sie Berichten zufolge am Donnerstag verstarb.
Es ist nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. 2021 verletzte ein Greenpeace-Aktivist mehrere Menschen, als er mit seinem Gleitschirm während eines Fußballspiels in München fast in die Zuschauertribüne stürzte. Bleibt die Frage, welche Schuld die Aktivisten tragen und ob sie strafrechtlich belangt werden sollten, wie die Polizei in Deutschland angesichts des aktuellen Falles überlegt.
Kommentare