Mord an CDU-Politiker Lübcke: Hauptangeklagter gestand tödlichen Schuss

Mord an CDU-Politiker Lübcke: Hauptangeklagter gestand tödlichen Schuss
Der tatverdächtige Stephan E. gestand erstmals vor Gericht, den Politiker erschossen zu haben. Zuvor hatte er sein Geständnis widerrufen.

Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Hauptverdächtige Stephan E. die Tat vor Gericht gestanden. Er habe den tödlichen Schuss auf den CDU-Politiker abgefeuert, sagte der 46-Jährige am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt.

E. hatte bereits kurz nach seiner Festnahme die Tat gestanden, das Geständnis aber dann widerrufen und seinen mitangeklagten mutmaßlichen Komplizen Markus H. beschuldigt. Lübcke wurde Anfang Juni 2019 per Kopfschuss auf der Terrasse seines Wohnhauses im Landkreis Kassel getötet. Er hatte sich 2015 für die Aufnahme von Flüchtlingen stark gemacht und war deshalb in rechten Kreisen zur Hassfigur geworden - auch für Stephan E. 

Rechtsextremes Motiv

Er muss sich wegen der Tat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts verantworten. Laut Generalbundesanwalt handelte er aus rechtsextremistischen Motiven. Der zweite Angeklagte, Markus H., wird der Beihilfe beschuldigt. H. sei am Tatort dabei gewesen, sagte E. nun vor Gericht.

Im Januar hatte er vor einem Ermittlungsrichter seine andere Version des Tathergangs geschildert: Er sei mit H. zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Beide hätten den Politiker einschüchtern und bedrohen wollen. Der Schuss habe sich versehentlich gelöst, als H. die Waffe gehalten habe. Beide Tatversionen von Ernst sind in der Verhandlung bereits als Video gezeigt worden.

Richter rief zu Geständnis auf

Warum sich der Hauptverdächtige nun wieder zur Tat bekennt, war zunächst unklar. Zu Prozessbeginn hatte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel die Angeklagten zu einem Geständnis aufgefordert: „Hören Sie nicht auf Ihre Verteidigung, hören Sie auf mich“, sagt er. Ein frühzeitiges und von Reue getragenes Geständnis helfe immer.

Während des zweiten Geständnisses war E. von dem Rechtsanwalt Frank Hannig vertreten worden. Dieser wurde vergangene Woche auf Antrag des zweiten Verteidigers Mustafa Kaplan als Pflichtverteidiger abberufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte dazu erklärt: Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen E. und Hannig sei nachvollziehbar.

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