Ein Hammer-Urteil mit Folgen: Social Media als Suchtfaktor eingestuft

Meta und Youtube gestalten ihre Plattformen laut Geschworenen gezielt süchtigmachend. Warum das für die gesamte Branche bahnbrechend sein dürfte.
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Auf dem Höhepunkt seines Schlussplädoyers ließ der kalifornische Staranwalt Mark Lanier ein Glas voller M&Ms in den Gerichtssaal bringen. „Sehen Sie“, rief er den Geschworenen zu und griff hinein. „Man kann eine Handvoll herausnehmen, und es macht keinen Unterschied.“ 

Wäre jedes Stück Schokolade eine Milliarde Dollar wert, stünde das Glas für den gemeinsamen Marktwert der Social-Media-Konzerne Meta und Youtube. Eine Entschädigung in Millionenhöhe, so Lanier, sei für diese Konzerne bedeutungslos.

Laut US-Medienberichten war da schon eine Stimmung im Prozesssaal des Obersten Gerichtshofes von Kalifornien zu spüren, die sich am Donnerstag in einem möglicherweise bahnbrechenden Urteil niederschlug: Zehn der zwölf Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass Youtube und Meta (Facebook, Instagram) ihre Plattformen bewusst so gestalten, dass sie Nutzer abhängig machen und psychische Probleme begünstigen.

Protokolle belegen: Führungskräfte wissen Bescheid

Geklagt hatte eine 20-Jährige, die medial nur mit ihren Initialen „KGM“ angeführt wird. Sie macht ihren intensiven Social-Media-Konsum im Teenageralter für ihre psychischen Probleme verantwortlich, sei regelrecht süchtig gewesen – weil die Algorithmen gezielt so gestaltet seien. Die Geschworenen sprachen ihr insgesamt sechs Millionen Dollar Schadensersatz zu.

Meta/Youtube court case verdict reactions in Los Angeles

Mark Lanier, leitender Anwalt der 20-jährigen Klägerin "KGM", überzeugte die Geschworenen. Laut ihm gebe es noch "Tausende" weitere Kläger.

Ursprünglich hatte KGM auch gegen die bei Jugendlichen besonders beliebten Plattformen Tiktok und Snapchat Klage eingereicht. Diese beiden Firmen hatten sich mit ihr aber schon vor Prozessbeginn auf Ausgleichszahlungen geeinigt. Der Instagram-Mutterkonzern Meta und Youtube, das zum Google-Imperium gehört, zogen dagegen selbstbewusst vor Gericht – es sei nicht zu beweisen, dass soziale Medien süchtig machen würden, erklärten ihre Anwälte vorab.

Doch schon am ersten Prozesstag präsentierte KGM-Anwalt Lanier interne Protokolle von Meta und Youtube, die belegen, dass Führungskräfte über die negativen Auswirkungen ihrer Produkte Bescheid wussten und diese in Meetings diskutierten. Trotzdem entwickelten beide Plattformen stets neue Funktionen, die zur längeren Nutzung anregen sollen, etwa automatisch abspielende Videos oder algorithmische Empfehlungen neuer Inhalte. 

Später sagten sogar Meta-Gründer Mark Zuckerberg und dessen Instagram-Geschäftsführer Adam Mosseri aus, beide verwiesen darauf, dass Meta bereits „Änderungen zum Schutz junger Nutzer “ vornehmen würde.

Social-Media-Verbot in vielen Staaten angedacht

Allerdings steht der Konzern aktuell auch politisch massiv unter Druck. Mit Australien hat im Dezember das erste Land ein Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige eingeführt. Als Grundlage dafür dient eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie, laut der 70 Prozent der Teenager in sozialen Netzwerken unangemessenen Inhalten ausgesetzt waren. 

Viele andere Staaten erwägen zurzeit ähnliche Maßnahmen – Österreichs Bundesregierung will einen Gesetzesentwurf über ein Social-Media-Verbot für Jugendliche am heutigen Freitag präsentieren.

Erst am Dienstag wurde Meta in einem weiteren Prozess in New Mexiko zu einer Strafzahlung von 375 Millionen Dollar verurteilt, weil die Firma ihre Nutzer nicht ausreichend vor Kindesmissbrauch geschützt habe. 

Trotz der kleineren Summe sind die Folgen nach diesem Urteil möglicherweise schwerwiegender und langfristig teurer: Laut Anwalt Lanier stünden noch „Tausende weitere Kläger“ bereit. Der Fall KGM könnte wegen des auf Präzedenzfälle ausgerichteten US-Justizsystems in die Urteilsfindung dieser Folgeprozesse hineinwirken.

Beide Firmen legten gegen das Urteil Berufung ein. Vonseiten Metas heißt es, man sei „nicht einverstanden“, Youtube sieht sich grundsätzlich missverstanden: „Youtube ist eine Video-Streamingplattform, kein soziales Netzwerk.“ Bis zu einem möglichen Berufungsprozess sollen in Kalifornien noch acht weitere Klagen von Einzelpersonen gegen beide Firmen behandelt werden – womöglich folgenreich.

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