Künstliche Intelligenz soll an die Leine - EU gibt erstmals Regeln vor

Auf Schritt und Tritt: Der Roboter einer deutschen Sicherheitsfirma im Einsatz
Von Gesichtserkennung über Chatbots bis zu Algorithmen, die Diagnosen erstellen: Brüssel zieht einen Rahmen für den Einsatz von KI

Stellen Sie sich vor: Sie schlendern durch eine Einkaufsstraße, als eine mit Künstlicher Intelligenz (KI) gestützte Kamera Sie entdeckt. Flugs sind die Bilder an die Polizei weitergeschickt. Die Hoffnung, nicht gesehen zu werden, müssen Sie vergessen. Denn ausgereifte KI-Systeme der Massenüberwachung erkennen Sie an Ihrem Gang, selbst wenn Sie der Ischias-Nerv quält und humpeln lässt.

Szenen wie diese zählen in China bereits zum Alltag. In Europa sollen sie „im Prinzip verboten bleiben“, wie EU-Vizekommissionschefin Margrethe Vestager am Mittwoch versicherte. Denn die nun in Brüssel präsentierten Regeln zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz sehen kein Totalverbot von Gesichtserkennung auf Grundlage biometrischer Merkmale vor.

Das bedeutet: Ausnahmen soll es geben, um vermisste Kinder zu finden, drohende Terroranschläge zu verhindern oder Menschen auszumachen, die schwere Verbrechen begangen haben. „Aber diese Ausnahmen bleiben zeitlich und örtlich limitiert“, sagt Vestager.

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