Kriegsverbrechen im Westjordanland? Streit Österreich-Palästina

PALÄSTINENSER NACH VERSUCHTEM MESSERANGRIFF AUF ISRAELI ERSCHOSSEN
Chefanklägerin in Den Haag will ermitteln, Österreich bezweifelt Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs. Ramallah über Wien empört

Ein vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angestrebtes Ermittlungsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in den palästinensischen Gebieten hat zu einem Zwist zwischen Österreich und Palästina geführt. Nach einem Brief aus Wien an den IStGH, in dem Wien seine Position zu Ermittlungen darlegt, wurde Anfang der Woche die österreichische Vertreterin in Ramallah in das dortige Außenministerium zitiert.

"Kriegsverbrechen"

Einige Staaten wie die USA oder Deutschland hatten vor dem Gericht in dem Rechtsstreit bereits kritisch Stellung bezogen. Die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda, fordert Ermittlungen zu den ihrer Ansicht nach begangenen „Kriegsverbrechen“ im von Israel besetzten Westjordanland, in Ost-Jerusalem und im Gazastreifen.

Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit wäre das Gericht im Prinzip auch für Verbrechen zuständig, die dort begangen wurden. Israel gehört dem Gericht zwar nicht an. Aber das ist kein Schutz vor Strafverfolgung. Der IStGH könnte zum Beispiel internationale Haftbefehle gegen israelische Offiziere ausstellen.

Abschlägiger Brief aus Wien

Zwar ist Palästina dem Strafgerichtshof beigetreten, doch hielt Österreich in seiner Stellungnahme im März fest, dass dies „nicht automatisch bedeutet, dass Österreich und alle anderen Vertragsparteien des IStGH Palästina als souveränen Staat anerkennen und der Gerichtshof Jurisdiktion im vorliegenden Verfahren hat“, wie das Außenministerium auf APA-Anfrage mitteilte. Und selbst wenn der Gerichtshof zuständig wäre, sei das „konkrete Ausmaß der territorialen Jurisdiktion fraglich“.

Der IStGH müsse deshalb das Ausmaß der territorialen Zuständigkeit „genauestens prüfen“, Österreich vertraue dabei auf die Unabhängigkeit des Gerichtshofes, wird im Außenamt betont.

"Unmut und Missfallen"

Wie die palästinensische Nachrichtenagentur WAFA berichtete, habe Österreich in der Stellungnahme nicht nur darauf hingewiesen, dass Wien die palästinensischen Gebiete nicht als Staat anerkenne, sondern auch, dass es keine diplomatischen Beziehungen auf „bilateraler Ebene“ gebe. Daraufhin sei die Leiterin der österreichischen Vertretung in Ramallah, Astrid Wein, ins palästinensische Außenministerium zitiert worden, so WAFA. Die stellvertretende Außenministerin Amal Jadou habe gegenüber Wein den „Unmut“ und das „Missfallen“ über die österreichische Position kundgetan und davor gewarnt, dass dies einen „gefährlichen Präzedenzfall“ in den österreichisch-palästinensischen Beziehungen darstellen könnte.

Wertschätzung ja, Anerkennung nein

Im Außenministerium in Wien hieß es dazu, dass es „rein völkerrechtlich gesehen“ diplomatische Beziehungen nur zwischen Staaten geben kann - und Österreich hat Palästina eben nicht bilateral als Staat anerkannt. Derzeit gibt es zwar keine klassische Botschaft in der palästinensischen Hauptstadt, 1998 errichtete Österreich jedoch ein Vertretungsbüro bei der Palästinensischen Nationalbehörde (PNA) in Ramallah für Entwicklungszusammenarbeit (EZA), das Teil der Austrian Development Agency (ADA) ist. Es soll nach Angaben des Außenministeriums dabei helfen, die „Institutionen, Wirtschaft und Gesellschaft für den zukünftigen Staat Palästina mit aufzubauen“ und wird auch auf der Website des Außenamtes als offizielle Vertretung Österreichs in Ramallah angegeben.

2011 wurde der Vertretung der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) in Wien eingeräumt, dass diese die Bezeichnung „Vertretung von Palästina“ bzw. deren Leiter den Titel „Botschafter“ führen kann. „Dieses protokollarische Entgegenkommen zeigt die Wertschätzung und die Bedeutung, die wir den österreichisch-palästinensischen Beziehungen beimessen“, hieß es aus dem Außenministerium. Österreich trete weiterhin für eine Zwei-Staaten-Lösung auf Basis des Völkerrechts ein.

Viele Staaten kritisch

Ob es tatsächlich zu einer Untersuchung des Strafgerichtshofes kommt ist nicht zuletzt aufgrund der kritischen Haltung vieler Staaten fraglich. Die zuständige Kammer muss entscheiden, inwiefern das Gericht für die palästinensischen Gebiete rechtlich zuständig ist. Bensouda prüft seit 2015 Berichte über Kriegsverbrechen auf beiden Seiten. Die palästinensische Regierung hatte sich wegen der israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland und Ost-Jerusalem, der Tötung von Palästinensern an der Gaza-Grenze und wegen der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen an das Gericht gewandt.
 

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