Kiffen mit Auflagen: Deutschland will Cannabisgesetz verschärfen

Cannabis am Steuer
Trotz Freigabe darf auf Bahnhöfen in Deutschland weiterhin nicht gekifft werden. Auch weitere Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die Regierung verhindern.

Die deutsche Regierung will das Cannabisgesetz nachträglich verschärfen. Einem Gesetzesentwurf zufolge, aus dem die Augsburger Allgemeine am Samstag zitierte, will die Koalition insbesondere das Entstehen gewerblicher Strukturen beim Anbau verhindern

So sollten etwa nicht mehrere Anbauvereine Plantagen am selben Ort oder im selben Gebäude betreiben können. Trotz Freigabe darf auf Bahnhöfen und auf Bahnsteigen in Deutschland auch künftig nicht gekifft werden.

Zur Durchsetzung sollten die Behörden mehr Freiheit bei Kontrollen und einen größeren Ermessensspielraum erhalten, um die Genehmigung von Anbauflächen zu untersagen: "Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis versagen, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser der Anbauvereinigung sich in einem baulichen Verbund mit oder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu Anbauflächen oder Gewächshäusern anderer Anbauvereinigungen befinden", zitierte die Zeitung aus dem Entwurf.

Auch das Entstehen weiterer Geschäftsmodelle rund um den Anbau von Cannabis will die deutsche Regierung demnach verhindern. Den Anbauvereinen solle es dafür verboten werden, einen Anbieter mit mehreren Dienstleistungen zu beauftragen. 

Damit solle verhindert werden, dass sich Unternehmen auf Paketlösungen für den Anbau von Cannabis spezialisieren.

Der Gesetzentwurf verweist demnach auf Konflikte mit EU-Recht, die bei großen und möglicherweise gewerblich genutzten Plantagen drohen würden.

Indem sie den Behörden mehr Kompetenzen beim Vorgehen gegen eventuelle Regelverstöße einräume, wolle die Regierung auch den Ländern entgegenkommen, die das Cannabisgesetz scharf kritisieren

Gesetz zur Teillegalisierung gilt in Deutschland seit April 

Ein Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis gilt in Deutschland seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen

Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kindertages- und Sportstätten etwa ist er verboten.

Die Deutsche Bahn (DB) verbietet trotz der allgemeinen Freigabe das Kiffen auf Bahnhöfen und auf Bahnsteigen. Man werde die Hausordnung entsprechend ändern und ab kommender Woche Verbotsplakate anbringen, berichtete die Zeitung Bild am Sonntag unter Verweis auf eine Bahn-Sprecherin. In den dafür gekennzeichneten Bereichen an den Bahnhöfen darf demnach weiterhin Tabak geraucht werden.

Kiffen auf Bahnhöfen und Bahnsteigen verboten

"Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen", sagte die Sprecherin der Bild am Sonntag.

"Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen." Nicht betroffen von dem Verbot ist demnach das auch vor der Freigabe erlaubte Konsumieren von Cannabis aus medizinischen Gründen. Die Anpassung der Hausordnung soll in vier Wochen abgeschlossen sein. Ab dem 1. Juni will die DB Verstöße dann verfolgen.

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