Letzte Kandidatur-Chance für Le Pen?
Marine Le Pen vor dem Gerichtssaal
Marine Le Pen blieb ruhig und gefasst. Ohne sich Gefühlsregungen anmerken zu lassen, verfolgte die französische Rechtspopulistin am Dienstagnachmittag die Urteilsverkündung in ihrem Berufungsprozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern. Gleich im Anschluss eilte sie aus dem Pariser Justizpalast und fuhr direkt in die Parteizentrale ihres rechtsextremen Rassemblement National (RN). Denn Diskussionsbedarf gab es reichlich.
Die 57-Jährige und ihr Umfeld müssen von der Urteilsverkündung ebenso überrascht gewesen sein wie die politischen Beobachter in Paris. Anders als erwartet ließ ihr das Berufungsgericht die theoretische Möglichkeit, bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten, im Gegensatz zu den Richtern im Prozess der ersten Instanz. Damals wurde Le Pen unter anderem zu einer vierjährigen Haftstrafe, davon zwei auf Bewährung, und fünf Jahren Unwählbarkeit mit sofortiger Wirkung verurteilt.
Das Berufungsgericht verringerte diese Strafe nun auf 15 Monate und sah sie trotz des Schuldspruchs wegen „schwerwiegender Tatsachen“ als bereits abgegolten an. In einem Communiqué erklärten die Richter, sie hätten „die Entscheidungsfreiheit der Wähler“ berücksichtigt.
Während die Geldstrafe von 100.000 Euro beibehalten wurde, verringerte es auch die Gefängnisstrafe von vier auf drei Jahre, davon eines mit elektronischer Fußfessel im Hausarrest.
Kassationsgericht
Rechtlich könnte Le Pen also antreten, doch es wäre riskant. Denn die Staatsanwaltschaft könnte innerhalb der nächsten zehn Tage Berufung einlegen und den Fall vor das Kassationsgericht bringen. Dieses würde wohl nur wenige Monate vor der Wahl ein Urteil fällen. Für den RN wäre es eine Katastrophe, dann noch den Kandidaten wechseln zu müssen, sollte der Schuldspruch härter ausfallen.
Le Pen selbst hat bisher stets ausgeschlossen, mit einer Fußfessel Kampagne zu machen. „Wenn man Präsidentschaftskandidat ist, muss man sich komplett frei bewegen können“, sagte sie noch vor wenigen Tagen.
Am Dienstagabend nach Andruck dieser Ausgabe wollte sie sich in den Hauptnachrichten äußern.
Sollte sie nicht antreten, würde Jordan Bardella, der 30-jährige Parteichef, Präsidentschaftskandidat. Beide bereiten sich seit dem ersten Urteil im März 2025 auf diese Möglichkeit vor. In Umfragen ist er inzwischen beliebter als sie, doch verfügt er über weitaus weniger Erfahrung.
Le Pen ist bereits bei drei Präsidentschaftswahlen angetreten, die letzten beiden Male erreichte sie die Stichwahl gegen Emmanuel Macron. Vielen gilt sie deshalb als chancenreicher.
Die Straftaten
Die Debatten über die politischen Auswirkungen des Urteils überlagerten oft die Straftaten, um die es im Prozess ging. Laut Gericht stand die 57-jährige Politikerin im Zentrum eines betrügerischen Systems, bei dem zwischen 2004 und 2016 EU-Mittel für parlamentarische Assistenten im Europaparlament abgezweigt und für parteipolitische Zwecke verwendet wurden.
Die Partei bezahlte ihre Mitarbeiter, darunter auch Leibwächter und Chauffeure, mit EU-Geldern, obwohl diese nichts mit der Arbeit auf EU-Ebene zu tun hatten. Der Schaden wurde auf mehr als vier Millionen Euro beziffert.
Während der Verhandlungen zu Jahresbeginn hatte Le Pen ihre Verteidigungsstrategie geändert. Sie trat weniger provokant auf und räumte „mögliche Nachlässigkeiten“ oder Fehler ein, auch wenn sie erneut erklärte, sie habe „überhaupt nicht das Gefühl, irgendeine Straftat begangen zu haben“.
Angeklagt waren neben Le Pen und dem RN zunächst rund zwei Dutzend weitere Parteimitglieder, unter ihnen aktuelle und ehemalige Europaabgeordnete, Assistenten sowie Führungskräfte. Sie alle wurden verurteilt, wenn auch zu geringeren Strafen als die RN-Frontfrau.
Während Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sagte, er kommentiere grundsätzlich keine Entscheidungen der Justiz, äußerten sich mehrere Politikerinnen und Politiker vor allem aus dem linken Lager kritisch. Le Pen habe, auch durch die ungewöhnlich rasche Organisierung eines Berufungsprozesses, „eine Vorzugsbehandlung gegenüber normalen Angeklagten genossen“, reagierte etwa die Grünen-Chefin Marine Tondelier.
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