Karfreitag: Bünker gegen Halbtagslösung

Karfreitag: Bünker gegen Halbtagslösung
Der evangelische Bischof hat wenig Freude mit der geplanten Kompromiss-Lösung

Ein bisserl arbeiten, ein bisserl frei: So wird, salopp formuliert, mit großer Wahrscheinlichkeit die Lösung für das „Karfreitags-Problem“ der Bundesregierung aussehen.

Nachdem der Europäische Gerichtshof Ende Jänner entschieden hat, dass der Karfreitag als freier Tag insofern diskriminiert, als er bislang nur für die Mitglieder der evangelischen Kirchen ein gesetzlicher Feiertag war, sucht die türkis-blaue Regierung händeringend um eine Lösung. Am Montag trafen einander die Experten der Parlamentsklubs von ÖVP und FPÖ, um die Gesetzestexte abzustimmen. In Verhandlerkreisen hieß es, die „Halbtagslösung“ sei de facto fix.

Dies würde bedeuten, dass der Karfreitag in Zukunft den Charakter eines halben Arbeitstages bekommt. Im Umkehrschluss bedeutet das: All jene Arbeitnehmer, die an diesem Tag voll arbeiten, müssen in Zukunft eine Feiertagszuschlagszahlung bekommen.

Kompensation

Für die Wirtschaft und die evangelischen Gläubigen ist der kolportierte Halbe-Halbe-Kompromiss nur schwer bis kaum zu akzeptieren.

„Ein zusätzlicher freier Tag wäre eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen. Und für diese Belastung muss die Wirtschaft an anderer Stelle entlastet werden“, sagt ein hochrangiger Wirtschaftskämmerer, der nicht genannt werden will, zum KURIER.

Wie eine „Kompensation“ aussehen könnte, ist offen.

Für die evangelische Kirche wäre ein halb freier Karfreitag ebenfalls ein Rückschritt. „Beim Karfreitag geht es für uns nicht nur um ein paar Stunden oder um den Messbesuch. Der Karfreitag ist als Ganzes ein Feiertag. Es geht darum, dass man aus dem täglichen Hamsterrad aussteigt und sich Zeit für die Familie nimmt. Ein halber Tag ist nicht das, was uns von der Bundesregierung garantiert wurde“, sagt Bischof Michael Bünker zum KURIER.

Die Zeit spielt jedenfalls für die Betroffenen bzw. die Arbeitnehmer. Denn legt die Bundesregierung bis Karfreitag (19.4.) kein neues Gesetz vor, müssen Arbeitgeber am Karfreitag allen Mitarbeitern frei geben, die dies beantragen.

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