Journalisten-Schutz: Kritik an deutschem Geheimdienstgesetz

Horst Seehofer, deutscher Innenminister.
Priester, Abgeordnete oder Strafverteidiger werden in Gesetzesentwurf von Überwachung ausgenommen - Journalisten jedoch nicht. Innenminister Seehofer will nachschärfen.

Nach der Kritik von Journalistenorganisationen an seinem Verfassungsschutzgesetz will der deutsche Innenminister Horst Seehofer den Entwurf noch einmal verändern. "Ich will Terroristen und Extremisten bekämpfen, keine Journalisten", erklärte er am Freitag. Das Gesetz ist brisant, weil die Süddeutsche Zeitung und der Spiegel im Fall des Ibiza-Videos auf dem Quellenschutz bestehen.

Reporter ohne Grenzen (ROG/RSF) hatte kritisiert, Geheimdienste könnten künftig leichter in die Computer und Smartphones von Journalisten eindringen und verdeckt nach Recherchematerialien suchen. Seehofers Reform heble das Redaktionsgeheimnis aus. Anders als andere "Berufsgeheimnisträger" wie etwa Priester oder Rechtsanwälte seien Journalisten nämlich nicht vor der nun geplanten Online-Überwachung geschützt.

Seehofer will das Gesetz diesbezüglich nachschärfen. "Zur Ausräumung aller Restzweifel wird dieser Punkt im Gesetzgebungsverfahren deutlich gemacht und im Gesetz klargestellt", betonte er. Voraussichtlich werde in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht, dass der Verfassungsschutz keine weitergehenden Rechte zum Ausspähen von Journalisten bekommen soll, sagte ein Sprecher. Aus Sicht des Innenministeriums gibt der Wortlaut des Gesetzes dies auch jetzt nicht her.

Mit dem Gesetz soll der Verfassungsschutz die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung von Computern und Smartphones bekommen. Die Bürger müssten effektiv gegen Terror und elektronische Angriffe fremder Staaten geschützt werden, sagte Seehofer der "Bild" (Samstag). Das erfordere auch Cyberaufklärung. "Der Verfassungsschutz muss in der digitalen Welt ankommen", erklärte er.

Keine Ausnahmen für Journalisten

Mehrere Berufsgruppen wie Priester, Abgeordnete oder Strafverteidiger werden in dem Gesetzesentwurf von den Überwachungen ausgenommen - Journalisten jedoch nicht. Ihre Daten könnten bei der Überwachung verschlüsselter Kommunikation und bei der verdeckten Online-Durchsuchung leicht aus "Beifang" abgeschöpft werden, hatte Reporter ohne Grenzen kritisiert.

Seehofer betonte, der Gesetzentwurf übernehme die Schutzregelung zum Redaktionsgeheimnis aus dem Bundeskriminalamtsgesetz und sei damit auch verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite.

Im Parlament bekommt der Innenminister dennoch Gegenwind, und zwar auch vom Koalitionspartner: SPD-Fraktionsvizechefin Eva Högl kündigte am Freitag Widerstand gegen die geplante Novelle an. "Das Gesetz wird so auf keinen Fall kommen, jedenfalls nicht mit uns", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle forderte: "Uferlose Staatstrojaner für den Nachrichtendienst sowie Kinder- und Journalistenüberwachung dürfen keine Grundlage für Regierungshandeln werden".

Kuhle forderte das Justizministerium auf, das Papier weiterhin zu stoppen. Justizministerin Katarina Barley (SPD) hatte den Entwurf bereits vor Wochen ohne detaillierte Prüfung an das Innenministerium zurückgeschickt, weil die im Koalitionsvertrag vereinbarte stärkere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes darin nicht auftauchte.

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