Israelische Streitkräfte dringen in Schule für Palästina-Flüchtlinge ein
Zusammenfassung
- Israelische Streitkräfte sind zum zweiten Mal innerhalb eines Monats gewaltsam in die Kalandia-Berufsschule der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen.
- Während des Einsatzes wurden Lehrkräfte und Schüler im laufenden Unterricht festgehalten, Gründe für das Eindringen wurden laut UNRWA nicht genannt.
- Die UNRWA verurteilt den Vorfall als Verletzung des internationalen Völkerrechts und fordert Israel zur Wahrung der Immunität von UNO-Einrichtungen auf.
Zum zweiten Mal in weniger als einem Monat sind israelische Streitkräfte gewaltsam in die Kalandia-Berufsschule des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) in Ostjerusalem eingedrungen. Wie die Organisation am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, wurden Lehrkräfte und Schüler während des Einsatzes in der Schule festgehalten. Die UNRWA verurteilt die Aktion scharf und ermahnt Israel zur Einhaltung des internationalen Völkerrechts.
Zum Zeitpunkt des unbefugten Eindringens befanden sich die Schüler und das Lehrpersonal der Berufsschule gerade im Unterricht. Alle Anwesenden wurden für die Dauer des Einsatzes vor Ort gefangen genommen. Laut Pressemitteilung wurden der UNRWA bisher aber keine Gründe für das unerlaubte Betreten des Ausbildungszentrums genannt. Der Organisation zufolge fotografierten Vertreter der Stadtverwaltung Jerusalems im Zuge des Einsatzes verschiedene Gebäude, Büroräume sowie Schulungsräume.
UNO-Hilfswerk: Israel verletzt Völkerrecht
Die sogenannte Kalandia-Berufsschule gilt als das älteste Berufsausbildungszentrum der UNRWA. In über sieben Jahrzehnten seien dort viele Tausende palästinensische Flüchtlinge für den regionalen Arbeitsmarkt ausgebildet worden, heißt es vom Hilfswerk. Als Einrichtung der Vereinten Nationen genieße das Ausbildungszentrum daher vollen Schutz und Immunität nach dem Völkerrecht. Demnach fordert die Organisation die israelischen Behörden jetzt auf, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und weitere Verletzungen der Immunität des Hilfswerks zu unterlassen.
„Israel ist verpflichtet, von jeglichen exekutiven, administrativen, gerichtlichen oder gesetzgeberischen Maßnahmen gegen das Eigentum und die Vermögenswerte der Vereinten Nationen und ihrer Einrichtungen in den besetzten palästinensischen Gebieten abzusehen.“ Maßnahmen wie etwa Durchsuchung, Beschlagnahme oder Enteignung seien daher per Gesetz ausdrücklich verboten, so die Organisation.
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