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Wahlwerbung mit Heino könnte teuer für die AfD werden

Heino fordert 30.000 Euro von der AfD Uckermark wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte.
Schlagersänger Heino präsentiert "Deutschland Schokolade"

Zusammenfassung

  • Heino hat beim Landesgericht Innsbruck Klage über 30.000 Euro gegen die AfD Uckermark eingereicht, weil sie ihn unerlaubt in Wahlwerbung genutzt haben soll.
  • Laut seinem Manager wehrt sich der Sänger gegen politische Vereinnahmung und gegen die Darstellung, er stehe der rechten politischen Ecke nahe.
  • Die AfD Uckermark hat bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, weitere rechtliche Schritte gegen den beteiligten AfD-Politiker werden geprüft.

Eine Wahlwerbung mit Heino hat für die deutsche Rechtsaußenpartei AfD möglicherweise ein teures Nachspiel. Der Volksmusiker habe beim Landesgericht Innsbruck eine Klage wegen immateriellen Schadens über 30.000 Euro eingereicht, sagte sein Manager Helmut Werner der dpa. Es seien durch die AfD Uckermark Persönlichkeitsrechte und Markenrechte des 87-Jährigen verletzt worden.

Grundsätzlich wehre sich Heino gegen die Vereinnahmung seiner Person für politische Zwecke, so Werner. Die AfD-Wahlwerbung sei ein Nährboden dafür, dass Heino in die rechte politische Ecke gestellt werde, wo er nicht hingehöre, sagte Werner. Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien geschrieben: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner jetzt.

Klage soll „klares Zeichen“ setzen

Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, sagte der Manager weiter. Es werde auch geprüft, ob gegen den AfD-Politiker selbst noch juristisch vorgegangen werde.

Heino, der mit seinen Volksliedern und bei seinen Auftritten eine stark patriotische Seite pflegt, habe sich in jüngerer Zeit nur einmal öffentlich politisch geäußert, sagte Werner. Er habe sich bei der vergangenen Bundestagswahl als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz positioniert.

Die AfD Uckermark hatte nach Gerichtsangaben bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sie sich, solche Werbung künftig zu unterlassen.

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