Gericht: Keine Aufhebung des Haftbefehls gegen Assange

Innerhalb einer Woche wurde der zweite Antrag von Wikileaks-Gründer Julian Assange von einem britischen Gericht zurückgewiesen.

Die britische Justiz hat zum zweiten Mal binnen einer Woche die Aufhebung des Haftbefehls gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt. Ein Londoner Gericht wies am Dienstag nach eigenen Angaben einen entsprechenden Antrag von Assanges Verteidigern zurück.

Diese hatten argumentiert, dass die Aufrechterhaltung des Haftbefehls nicht mehr im öffentlichen Interesse sei. Richterin Emma Arbuthnot ließ diese Argumentation jedoch nicht gelten.

Seit 2012 in Ecuadors Botschaft

Bereits vor einer Woche waren die Verteidiger des Wikileaks-Gründers vor Gericht mit dem Antrag gescheitert, den Haftbefehl aufheben zu lassen. Sie hatten in diesem ersten Versuch argumentiert, dass Assanges seit 2012 andauernder Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft in London "einer Gefängnisstrafe gleichkommt".

Assanges Anwalt Mark Summers hatte vergangene Woche vor Gericht gesagt, dass der Haftbefehl "seinen Zweck und seine Aufgabe verloren" habe. Assange leide mittlerweile unter Zahnschmerzen, einer steifen Schulter und Depressionen.

Sorge vor US-Prozess

Assange war 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflohen, um einer Auslieferung an Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen zu entgehen. Die Stockholmer Staatsanwaltschaft legte den Fall vergangenes Jahr zu den Akten. Allerdings besteht nach wie vor ein britischer Haftbefehl, weil Assange 2010 gegen Bewährungsauflagen verstoßen haben soll. Der 46-Jährige weigert sich, die Botschaft in London zu verlassen. Er befürchtet, an die USA überstellt zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats und womöglich sogar die Todesstrafe droht.

Die von ihm mitgegründete Enthüllungsplattform Wikileaks hatte 2010 geheime Dokumente des US-Militärs veröffentlicht. US-Justizminister Jeff Sessions bezeichnete im vergangenen Jahr Assanges Verhaftung als "Priorität".

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