Abtreibung mit EU-Unterstützung? Was Brüssel jetzt entschieden hat
Eine Demonstration für mehr Recht auf Schwangerschaftsabbruch
Ein EU-Fonds, der Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen müssen, europaweit unterstützt: Das war die Forderung, die die Initiative „My Voice, my Choice“ erhoben und für die sie immerhin 1,2 Millionen Stimmen bei einem europäischen Volksbegehren eingesammelt hatte. Seit 2012 gibt es diese Möglichkeit, EU-weit Stimmen für ein Anliegen zu sammeln. Kommen mehr als eine Million zusammen – aus mindestens neun EU-Staaten – muss sich die EU-Kommission damit befassen.
EU-Kommission vermeidet klare Entscheidung
Das hat sie in diesem Fall getan, und dabei jede auch nur erdenkliche Vorsicht walten lassen. Schließlich ist das Recht auf Abtreibung in den EU-Staaten sehr unterschiedlich geregelt. Während in den Niederlanden oder in den skandinavischen Ländern sogar die Krankenversicherung die Kosten einer Abtreibung übernimmt und diese sogar bis zur 24. Schwangerschaftswoche möglich sind, ist vor allem in Malta oder Polen Abtreibung weitgehend verboten. Österreich liegt mit seiner Fristenlösung und der Straffreiheit für Abtreibungen bis zum Ende des dritten Monats im europäischen Mittelfeld. Ein EU-Fonds, wie ihn „My Voice, my Choice“ gefordert hatte, hätte die Möglichkeit eröffnet, dass Frauen etwa aus Polen in einem anderen EU-Land eine Abtreibung durchführen könnten und dabei aus einem EU-Fond unterstützt würden.
Rücksicht auf EU-Staaten
Doch zu diesem Schritt konnte man sich in Brüssel nicht durchringen. In der Entscheidung lehnt man die Gründung eines eigenen Fördertopfs ab, verweist aber auf die Möglichkeit, Geld aus bestehenden EU-Fonds zu nützen. Das könne natürlich nur „freiwillig“ und „in Abstimmung mit nationalen Gesetzen“ erfolgen. Mehrfach betont die EU-Kommission die absolute Autonomie der Staaten, wie und unter welchen Bedingungen sie Abtreibungen zulassen würden.
Für Elisabeth Dieringer, EU-Abgeordnete der FPÖ, eine ohnehin klare Angelegenheit: „Laut EU-Verträgen ist das Gesundheitswesen Sache der Nationalstaaten. Die EU-Kommission hat kein Recht, das zu unterlaufen.“ Dieringer stellt zwar die österreichische Fristenlösung nicht in Frage, doch Abtreibung müsse immer die letzte Lösung sein. Es müsse mehr Beratung oder Möglichkeiten für Adoptionen geben.
Elisabeth Grossmann, EU-Abgeordnete der SPÖ, freut sich auf jeden Fall über die von der Kommission vorgestellten Maßnahmen und betont den Erfolg des Volksbegehrens: „Das ist ein wichtiges Zeichen für die Selbstbestimmung und Sicherheit von Frauen und für die Kraft unserer Demokratie.“ Die Grüne Lena Schilling spricht sogar von einem „historischen Schritt und einem Sieg der feministischen Zivilgesellschaft.“
Ob die Entscheidung der Kommission praktische Konsequenzen haben wird, bleibt vorerst unklar. Die zuständige EU-Kommissarin Hadja Lahbib unterstützt die Initiative zumindest persönlich: „Das Ziel muss sein, dass Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch überall in der EU hingehen können.“
Kommentare