Deutsche Ministerin gegen Restriktion im Familiennachzug

Deutschlands Familienministerin Manuela Schwesig
Manuela Schwesig (SPD) fordert besseren Kinderschutz in Flüchtlingsheimen.

In der Diskussion um das in Deutschland geplante Asylpaket hat die deutsche Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) Nachbesserungen gefordert. Es müsse sichergestellt werden, dass Kinder in den Flüchtlingsunterkünften geschützt seien, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Es habe "vereinzelte Übergriffe - auch sexuelle Übergriffe - auf Kinder" gegeben. Zu einem wirksamen Kinderschutz gehöre auch, dass "Menschen, die mit Kindern arbeiten, ein Führungszeugnis vorlegen müssen".

Inhuman

Schwesig lehnte zugleich eine Einschränkung des Familiennachzugs ab. "Wenn wir jetzt den Nachzug einschränken, ist das eine Botschaft an die Flüchtlinge, Frauen und Kinder gleich mitzunehmen auf die gefährliche Flucht", sagte die Ministerin. Wenn die Union jetzt sage, dass die Frauen und Kinder "im Krieg bleiben müssen", sei das "inhuman - und auch unklug mit Blick auf die Integration". Kinder und Familien seien "der Schlüssel zur Integration".

Warnungen vor einem millionenfachen Familiennachzug wies Schwesig zurück. "Dieses Schreckensszenario ist einfach falsch", sagte sie. Im vergangenen Jahr seien nur 18.000 Menschen über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen, und aus dem laufenden Jahr lägen rund 50.000 Anträge vor. Schwesig sprach sich dafür aus, die Geschwindigkeit der Zuwanderung zu verringern und bekräftigte die Forderung der SPD nach Kontingenten für Kriegsflüchtlinge. Dabei sollten "Kinder und ihre Familien die Priorität haben".

Verschärfung im Asylrecht

Die Große Koalition plant mit dem sogenannten Asylpaket II Verschärfungen im Asylrecht. Es gibt jedoch noch einige Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionspartnern, insbesondere zu Fragen des Gesundheitsschutzes und des Familiennachzugs. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Dienstag gesagt, das Asylpaket II könne nicht wie geplant am 1. Jänner in Kraft treten.

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