Fingerabdrücke in Personalausweisen werden Pflicht

Der elektronische Fingerabdruck wird Bestandteil aller Personalausweise. (Symbolbild)
Europaparlament stimmte endgültig dafür. Die neuen Dokumente müssen ab 2021 ausgestellt werden.

Das EU-Parlament hat sich endgültig dafür ausgesprochen, die Speicherung von Fingerabdrücken in EU-Personalausweisen zur Pflicht zu machen. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag in Brüssel mit 335 zu 269 Stimmen und 21 Enthaltungen für ein Gesetzespaket zur Vereinheitlichung der Ausweise von EU-Staaten.

Neue Dokumente ab 2021

Änderungsanträge von linken und grünen Abgeordneten, um die EU-Länder nicht zur Fingerabdruckspeicherung zur verpflichten, wurden abgelehnt. Der neue EU-Standard muss nun noch von den Mitgliedstaaten formell angenommen werden. Zwei Jahre später werden sie dann für neue Dokumente verpflichtend.

Alte Personalausweise verlieren spätestens zehn Jahre danach ihre Gültigkeit und neue Ausweise werden zehn Jahre gültig sein. Der Ausweis soll zudem wie neue Führerscheine die jeweilige Länderkennung innerhalb einer EU-Flagge tragen.

Ziel der neuen Dokumente ist es, schneller gefälschte Papiere und Identitätsdiebstahl zu erkennen sowie Terroristen und anderen Straftätern das Leben schwerer zu machen. Gleichzeitig sollen sie Bürgern das Reisen erleichtern.

Kommentare