Copyright-Verletzungen in ganzer EU klagbar

epa03264431 Illustration Picture showing the EU flags in front of the European Commission headquarters in Brussels, Belgium, 14 June 2012. EPA/OLIVIER HOSLET
Verletzungen des Urheberrechts im Internet sind generell in jedem davon betroffenen EU-Land einklagbar, wie der EuGH festgestellt hat.

Allerdings sei ein Gesamtschaden nur bei einer Klage im Land des beklagten Unternehmens oder der beschuldigten Person zu erhalten. Der EuGH stellte am Donnerstag in seinem Urteil im Fall einer Klage eines in Frankreich ansässigen Briten gegen die österreichische Firma Mediatech fest, dass diese sowohl vor einem österreichischen als auch einem französischen Gericht möglich sei.

Gerichtliche Zuständigkeit

Der Gerichtshof erklärte zur gerichtlichen Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzungen im Internet, die Bestimmung des "Ortes der Verwirklichung des Schadenserfolgs hängt jedenfalls davon ab, welches Gericht am besten in der Lage ist, die Begründetheit der geltend gemachten Verletzungen zu beurteilen".

Theoretisch könnte der Kläger auch in Italien oder Spanien vor Gericht gehen, doch erhält er dann bei einem Klagserfolg nur jenen Schaden ersetzt, der ihm in entweder Italien oder Spanien entstanden ist. Klagt er im konkreten Fall im eigenen Land Frankreich, gilt diese Beschränktheit der Schadensforderung auch hier. Klagt er in Österreich, dem Sitz des beklagten Unternehmens, kann er den Gesamtschaden geltend machen.

Konkret geht es um den in Toulouse wohnhaften Peter Pickney. Er klagte vor dem Tribunal de grande instance von Toulouse Mediatech auf Schadenersatz, weil sie seine Rechte als Urheber, Komponist und Interpret von zwölf Liedern verletzt habe, die in den 70er Jahren auf einer Schallplatte aufgenommen worden seien. Die österreichische Mediatech habe die Lieder ohne seine Erlaubnis auf CDs gepresst, die danach von zwei britischen Firmen im Internet vertrieben worden seien. Das Toulouser Gericht hatte den EuGH um die Auslegung der Unionsvorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit ersucht. Mediatech hatte die Zuständigkeit französischer Gerichte bestritten.

Kommentare