EuGH gibt grünes Licht für Rechtsstaatsmechanismus
Der Umbau ihrer Justizsysteme kommen Ungarn und Polen nun teuer zu stehen: Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch wie erwartet eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU für rechtens erklärt.
Die Richter in Luxemburg wiesen Klagen von Ungarn und Polen ab und machen damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus frei. Dies ermöglicht es, betroffenen Ländern im letzten Schritt EU-Mittel zu kürzen.
Konkret geht es um die "Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit", die bereits seit dem Vorjahr in Kraft ist. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. In solchen Fällen kann die EU-Kommission vorschlagen, Auszahlungen aus dem gemeinsamen EU-Budget zu kürzen.
Polens Premier Mateusz Morawiecki (links) und Ungarns Premier Viktor Orbán (2. von rechts).
Polen und Ungarn sahen sich besonders im Fokus des neuen Instruments und klagten deshalb im Vorjahr dagegen vor dem EuGH.
Keine 36 Milliarden für Polen?
Für Mateusz Morawiecki und Viktor Orbán geht es dabei um sehr viel Geld: Polen und Ungarn hatten in der Vergangenheit ihre Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit und der rechtmäßigen Verwendung von EU-Geldern. Der Mechanismus würde vor allem sie treffen. Allein aus dem EU-Coronawiederaufbaufonds hätte Polen Anspruch auf 36 Milliarden Euro, 24 Mrd. Euro davon allein als nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Ungarn wiederum könnte auf rund sieben Milliarden Euro zurückgreifen - und dürfte nun wohl lange daraauf verzichten müssen.
Die EU-Kommission von Ursula von der Leyen wollte bis zum Urteil warten, ehe sie den Mechanismus nutzt. Das Europaparlament drängte die EU-Kommission hingegen seit Monaten, den Mechanismus zu nutzen.
Doch wie schnell die EU-Kommission den Mechanismus nun auslöst, ist noch unklar. Zum einen ließ Polen zuletzt vorsichtige Signale einer Annäherung an Brüssel erkennen. Und in Ungarn steht Anfang April die Parlamentswahl an. Sollte die EU-Kommission zuvor den Rechtsstaatsmechanismus auslösen, könnte dies als Einmischung in den Wahlkampf verstanden werden.
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