EU verlängert Waffenembargo gegen Weißrussland um ein Jahr

Das Waffenembargo gegen Weißrussland wird um ein Jahr verlängert.
Auch Sanktionen gegen vier Regimevertreter, die mit dem Verschwinden Oppositioneller in Verbindung gebracht werden, bleiben aufrecht.

Die EU hat das Waffenembargo gegen Weißrussland um ein Jahr verlängert. Zudem beschloss der EU-Rat am Montag in Brüssel, dass das Vermögen von Regimevertretern, die von der EU für das ungeklärte Verschwinden zweier Oppositionspolitiker, eines Geschäftsmanns und eines Journalisten verantwortlich gemacht werden, eingefroren bleibt. Auch Einreiseverbote gegen sie bleiben aufrecht.

Sanktionen seit 2004

Die EU-Strafmaßnahmen wurden 2004 als Reaktion auf das Verschwinden der vier Personen verhängt. Später wurden von der EU weitere Sanktionen gegen Regimevertreter beschlossen, die an der Verletzung der internationalen Wahlstandards und Menschenrechtsnormen und am gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition beteiligt waren.

Das Waffenembargo besteht seit 2011. 2016 hat die EU die restriktiven Maßnahmen gegen 170 Personen und vier Unternehmen aufgehoben. An dem Waffenembargo und an den Sanktionen gegen die vier Geheimdienstmitarbeiter, die mit dem Verschwinden der vier Personen in Verbindung gebracht werden, hält sie weiter fest.

Vermittlerrolle in der Ukraine-Krise

Weißrussland hat für die EU wegen seiner Vermittlungsdienste in der Ukraine-Krise seit dem Jahr 2014 eine größere politische Bedeutung erhalten. Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) besuchte das Land erst im Jänner und eröffnete dort eine österreichische Botschaft. Heuer ist zudem ein Besuch von Bundeskanzler Sebastian Kurz geplant, anlässlich der Einweihung eines österreichischen Mahnmals im ehemaligen Vernichtungslager Maly Trostinez.

Ausnahmen

Ausgenommen von dem Waffenembargo sind Sportgewehre und Sportpistolen. Sie dürfen zu spezifischen Verwendungszwecken weiter nach Weißrussland exportiert werden, allerdings muss dafür jedes Mal von den zuständigen nationalen Behörden eine Genehmigung eingeholt werden. Ein Ausfuhrverbot besteht überdies für Ausrüstung, die zu interner Repression verwendet werden kann.

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