Weitere EU-Sanktionen gegen Söldnertruppe Wagner

EU-Fahnen und ukrainische Fahnen
Schon zuvor hatte die EU elf Personen und sieben Einrichtungen mit Strafmaßnahmen belegt, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen.

Der Europäische Rat hat die russische Söldnertruppe Wagner wegen ihrer "aktiven" Beteiligung am russischen Angriffskrieg in der Ukraine auf ihre Sanktionsliste hinzugefügt.

Begründet wurde die Maßnahme am Donnerstagabend in Brüssel damit, dass die Handlungen der Wagner-Gruppe "die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine" untergraben und bedrohen.

Das steckt hinter der Wagnergruppe.

Im Februar hatte die EU bereits elf Personen und sieben Einrichtungen mit Strafmaßnahmen belegt, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen. Einigen davon werden schwere Menschenrechtsverletzungen in der Zentralafrikanischen Republik und im Sudan vorgeworfen, andere gefährden demnach die Sicherheit oder die Stabilität in Mali.

Die mehrfachen Sanktionen unterstrichen die internationale Dimension und die Schwere der Aktivitäten der Gruppe sowie ihre destabilisierende Wirkung auf die Länder, in denen sie aktiv sei, hieß es in der Mitteilung weiter. Die Wagner-Gruppe sei federführend bei den Angriffen auf die ukrainischen Städte Soledar und Bachmut beteiligt gewesen.

Weitere Sanktionen

Darüber hinaus verhängte der Europäische Rat Sanktionen gegen die russische Medienorganisation Ria Fan. Sie gehört zur Patriot Media Group, deren Verwaltungsrat vom Chef der Wagner-Söldner, Jewgeni Prigoschin, geleitet wird. Die Nachrichtenagentur sei an regierungsfreundlicher Propaganda und Desinformation über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine beteiligt, erklärte der Europäische Rat.

Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen der EU in Bezug auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, nun für 1473 Personen und 207 Organisationen, wie es weiter hieß. Die Vermögenswerte der genannten Personen würden eingefroren, und EU-Bürgern und -Unternehmen sei es untersagt, ihnen Gelder zur Verfügung zu stellen.

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