EU-Parlament stimmt für Abschiebezentren
Zusammenfassung
- Das EU-Parlament hat für strengere Abschieberegeln und die Einführung von Abschiebezentren außerhalb der EU gestimmt.
- Abschiebungen sollen schneller und einfacher werden, wobei auch die gegenseitige Anerkennung von Abschiebebescheiden diskutiert wird.
- Die Maßnahmen sind Teil des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, um die niedrige Rückführungsquote von 20 Prozent zu erhöhen.
Das EU-Parlament hat am Donnerstag in Brüssel seine Position zur EU-Rückführungsrichtlinie ("Abschiebegesetz") festgelegt.
Der von EU-Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) vorgelegte Gesetzesvorschlag sieht deutlich strengere Regeln als bisher vor. So sollen Abschiebungen von illegal Einreisenden in Zukunft einfacher und schneller gehen. Auch die umstrittenen Abschiebezentren ("Return hubs") außerhalb der EU wären mit dem neuen Gesetz möglich.
Die "Return hubs" in Drittstaaten sollen nur in Fällen möglich sein, für die bereits ein Rückführbescheid erlassen wurde. Entsprechende Abkommen können laut Entwurf mit einem Drittland geschlossen werden, das die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze achte. Menschenrechtsorganisationen hatten hier Bedenken geäußert. Am Rande des letzten Ratstreffens der EU-Innenministerinnen und -minister einigten sich Österreich, Deutschland, Niederlande, Dänemark und Griechenland bereits auf einen konkreten Fahrplan, die umstrittenen Rückkehrzentren außerhalb der EU rasch umzusetzen.
Großer Diskussionspunkt ist, ob von einem EU-Land erlassene Abschiebebescheide auch in den anderen Mitgliedstaaten automatisch gelten sollen. Ziel ist, dass in einem EU-Land abgelehnte Asylsuchende nicht in ein anderes weiterziehen, und dort erneut um Bleiberecht ansuchen. Laut der Position des Rates soll die Europäische Kommission die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung zwei Jahre nach deren Inkrafttreten bewerten und gegebenenfalls einen Gesetzesvorschlag vorlegen, um diese für alle Mitgliedstaaten verpflichtend zu machen.
Rückführungsquote liegt in der EU bei nur 20 Prozent
Staatsangehörige von Nicht-EU-Ländern, gegen die eine Rückführungsentscheidung vorliegt, sind zur Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet und können die Möglichkeit einer freiwilligen Rückkehr erhalten. Zur Vorbereitung ihrer Abschiebung können Drittstaatsangehörige inhaftiert werden. Auch unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern können als letzte Maßnahme und für den kürzestmöglichen Zeitraum eingesperrt werden. Dies kann bis zu 24 Monate betragen.
Eine aktuelle Rückführungsquote in der EU von nur 20 Prozent und unterschiedliche Systeme in den einzelnen EU-Staaten würden Missbrauch fördern, argumentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag. Die Regelung ist Teil des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts, der ab 12. Juni 2026 gelten soll. Ziel ist es, die irreguläre Migration einzudämmen.
Verhandlungen sollen sofort beginnen
Die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen sollen noch am Donnerstagnachmittag beginnen. Der ÖVP-Europaabgeordnete Lukas Mandl, er rechne mit einer schnellen Gesetzwerdung.
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