EU-Kommission will Einkommen aus russischem Vermögen abschöpfen
Die EU-Kommission hat am Dienstag in Brüssel erste Schritte angekündigt, um Einkommen aus in Europa eingefrorenem russischen Zentralbankvermögen für die Ukraine nutzen zu können. Das russische Vermögen selbst soll dabei vorerst nicht angetastet werden. Auch ob und wie das Geld später an die Ukraine fließen könnte, soll erst später entschieden werden. Konkret anvisiert werden Übergewinne von Clearinghäusern, die durch das Einfrieren der russischen Vermögen entstanden sind.
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Die Kommission arbeite gerade entsprechende Maßnahmen aus, die dann von den EU-Staaten verabschiedet werden müssen, erklärte Vera Jourova, Vizepräsidentin der EU-Kommission, am Dienstag in Brüssel.
Unfreiwillige Vermögensverwalter
Nachdem Russland im Februar 2022 die Ukraine überfallen hatte, ließ die EU russische Vermögenswerte, die sich bei Finanzinstitutionen in der Union befanden, einfrieren. Betroffen waren auch sogenannte Clearinghäuser, die in der Regel nur Transaktionen abwickeln. Die blockierten russischen Vermögen, zum Beispiel in Form von Anleihen, warfen aber mit der Zeit Einkommen ab (z.B. Zinszahlungen). Die Clearinghäuser wurden somit gewissermaßen unfreiwillig zu den Verwaltern dieser Einkommen, erklärte ein Beamter der EU-Kommission. Sie mussten diese aufgrund regulatorischer Pflichten anlegen, beispielsweise als Übernacht-Einlagen bei der Europäischen Zentralbank, was wiederum neue (Zins-)Einkommen generierte. Genau auf letztere Einkommen sieht es die EU-Kommission nun ab.
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Bisher seien diese zusätzlichen Einkommen in den Gewinn der Clearinghäuser geflossen und wurden versteuert, erklärte ein EU-Kommissionsbeamter am Dienstag in Brüssel. In Zukunft soll sich das ändern. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag soll den betroffenen Clearinghäusern verboten werden, diese Gewinne an ihre Aktionäre auszuzahlen. Zudem müssten die Gewinne buchhalterisch getrennt ausgewiesen werden, sodass sie zu einem späteren Zeitpunkt für die Ukraine genutzt werden könnten. Was aber konkret mit dem Geld passieren soll, wird im aktuellen Vorschlag nicht geregelt und soll später entschieden werden.
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Im Prinzip werde auf diese Art kein russisches Eigentum angerührt, meinte der gleiche EU-Beamte. Warum nur Vermögen der russischen Zentralbank, aber nicht von anderen russischen Unternehmen herangezogen werde, erklärte er mit Nutzen-Aufwand-Erwägungen. Keine klare Erklärung gab es dafür, warum nur die Netto-Gewinne genutzt werden sollen, die Steuern aber weiter national eingehoben werden dürfen. De facto profitiert davon vor allem Belgien, wo mit Euroclear jenes Clearinghaus angesiedelt ist, bei dem der Großteil des russischen Zentralbankvermögens liegt. In der Vergangenheit hatte Belgiens Regierung aber beteuert, dass auf diese Art eingenommenes Steuergeld in die Ukraine fließen soll.
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