EU-Einigung auf neues Sanktionspaket gegen Russland

EU-Flagge in Brüsseler Triumphbogen
Anlässlich des 2. Jahrestags des Kriegs in der Ukraine wollen die Staaten der EU neue Sanktionen gegen Russland verhängen.

Die EU-Staaten wollen zum zweiten Jahrestag des Kriegs in der Ukraine neue Russland-Sanktionen verhängen. Darauf einigten sich am Mittwoch Vertreter der 27 Mitgliedsländer in Brüssel, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

Das 13. Paket sei eines der "bisher umfangreichsten" der EU, erklärte der belgische Ratsvorsitz am Mittwoch in Brüssel nach der Grundsatzeinigung der ständigen Vertreter der Mitgliedsländer. Der formelle Beschluss im schriftlichen Verfahren wird demnach vor dem zweiten Jahrestag des russischen Angriffs auf die Ukraine am Samstag erwartet.

Danach soll die Liste mit den zusätzlich betroffenen Personen und Unternehmen bis zum Jahrestag des Kriegsbeginns an diesem Samstag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Das Sanktionspaket gilt vor allem als Symbol zum Jahrestag, weil es keine neuen weitreichenden Wirtschaftssanktionen enthält.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur wird die neue Liste insgesamt eine dreistellige Zahl an Positionen umfassen. Gelistete Personen sind nicht nur von Vermögenssperren betroffen. Mit ihnen dürfen auch keine Geschäfte mehr gemacht werden und sie dürfen auch nicht mehr in die EU einreisen. Dies soll bis zum Jahrestag an diesem Samstag geschehen.

Welche Sanktionen gegen Russland gibt es bisher?

Das bislang letzte EU-Sanktionspaket gegen Russland umfasste unter anderem das Verbot, Diamanten und Diamantschmuck aus Russland in die Europäische Union einzuführen. Schon länger gibt es unter anderem ein weitreichendes Einfuhrverbot für:

  • Rohöl, 
  • Kohle, 
  • Stahl, 
  • Gold und 
  • Luxusgüter. 

Außerdem gab es Strafmaßnahmen gegen Banken und Finanzinstitute. EU-Beamte in Brüssel verweisen zudem darauf, dass erst kürzlich die Abschöpfung von Erträgen aus der Verwahrung eingefrorener russischer Zentralbank-Gelder für die Ukraine beschlossen wurde. 

Das vereinbarte Verfahren sieht vor, in einem ersten Schritt dafür zu sorgen, dass die außerordentlichen Erträge aus der Verwahrung von Vermögen der russischen Zentralbank gesondert aufbewahrt werden. In einem zweiten Schritt ist dann geplant, einen Teil der Gelder an die Ukraine weiterzuleiten. Dafür müssen allerdings noch weitere Rechtstexte ausgearbeitet werden.

Schätzungen zufolge könnte jährlich eine Summe in Milliardenhöhe anfallen, da in der EU nach Kommissionsangaben mehr als 210 Milliarden Euro der russischen Zentralbank eingefroren wurden und die Erträge aus der Verwahrung des Kapitals laufend steigen.

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