Schnellverfahren, Abschiebelager: Harte EU-Asylpolitik kommt voran

Spain's Maritime Rescue saves at least 42 migrants off Gran Canaria
EU-Innenminister einigen sich auf schnelle Abschiebungen und Lager außerhalb der EU. Doch Details sind heikel – und eine Mehrheit im EU-Parlament wackelt.

Die Grundhaltung ist klar, die Details sind kompliziert, die Positionen widersprüchlich – und die Zeit ist knapp. Im Juni 2026 soll der EU-Asyl-und Migrationspakt an den Start gehen. Dann muss sich eines der zentralen Projekte der EU in den vergangenen Jahren endgültig in der Praxis beweisen. Doch bis dahin sind noch heikle Fragen zu klären, eine gefährliche politische ist Hürde zu überwinden: Das EU-Parlament, wo den Asylpakt scharfer Gegenwind von links und von rechts erwartet. Die Innenminister der EU-Staaten haben sich aber in dieser Woche in Brüssel auf ein paar wichtige Eckpunkte geeinigt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Stand in der Asyldebatte in Europa.

Werden Asylverfahren in Zukunft schneller? 

Für viele Asylwerber auf jeden Fall. Die EU-Staaten haben sich auf eine Liste von insgesamt sieben Ländern geeinigt, die derzeit als sichere Herkunftsländer gelten: Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Wer aus diesen Staaten kommt und daher meistens keine Chance auf Asyl hat, hat nur Anspruch auf ein beschleunigtes Asylverfahren. Das findet direkt an der EU-Außengrenze statt, ist in maximal drei Monaten abgeschlossen. Wird der Antrag – erwartungsgemäß – schneller, betritt der Asylwerber gar nicht EU-Territorium.

Können Asylverfahren auch in Nicht-EU-Staaten abgewickelt werden?

Ja, denn die EU-Staaten haben sich jetzt darauf geeinigt, dass sogenannte sichere Drittstaaten definiert werden, mit denen die EU Verträge eingeht. In diese Staaten können Asylwerber gebracht werden, um dort ihr Verfahren abzuwickeln. Anders als bisher kann das jedes Land sein, das grundlegende Prinzipien, wie etwa die Menschenrechtskonvention einhält. Der Asylwerber muss nicht durch dieses Land durchgereist sein oder von dort stammen. Die Lager, die Italien in Albanien eingerichtet hat, um dort Asylwerber unterzubringen, waren daher bisher ein Verstoß gegen EU-Recht. Jetzt ist dieses Vorgehen grundsätzlich erlaubt. Allerdings sind die genauen Voraussetzungen, die das Land zu erfüllen hat, noch nicht klar definiert. Ob also Uganda, das Österreichs Innenminister für solche Lager ins Auge gefasst hat, in Frage kommt, muss erst rechtlich geklärt werden.

Können abgelehnte Asylwerber schneller abgeschoben werden?

Grundsätzlich ja, denn die EU-Rückführungsrichtlinie, auf die sich die Innenminister jetzt geeinigt haben, sieht vor, dass Asylwerber viel strenger überwacht und festgenommen werden können, wenn sie der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht Folge leisten. Asylwerber, die Straftaten verüben, auch geringfügige, können in Haft genommen werden und müssen dort bleiben, auch über das eigentliche Strafausmaß hinaus.

Außerdem können die abgelehnten Asylwerber ebenfalls in sichere Drittstaaten gebracht werden. Auch die müssen natürlich grundlegende Prinzipien der Menschenrechte erfüllen. Das Prinzip, dass ein Asylwerber nicht in ein Land abgeschoben werden darf, wo ihm Folter oder Gefahr für sein Leben droht, gilt weiterhin. Allerdings kann ein EU-Land sich in Zukunft auch für seine abgelehnten Asylwerber einen Partnerstaat außerhalb der EU suchen, in den es diese Asylwerber bringt.

Muss Österreich Flüchtlinge aus anderen EU-Ländern übernehmen?

Vorerst nicht, denn Österreich hat – so wie auch Polen, Tschechien und vier weitere EU-Länder – eine Ausnahme zugestanden bekommen. Da man in den vergangenen fünf Jahren einem „erhöhtem Migrationsdruck“ ausgesetzt gewesen sei, hat man derzeit keine Verpflichtungen zur Übernahme von Flüchtlingen aus anderen EU-Staaten wie Italien, oder Griechenland. Diese „Solidaritätsklausel“ gilt aber grundsätzlich für alle EU-Länder. Man nimmt also entweder Asylwerber auf oder muss diese Verpflichtung mit Geld oder praktischer Unterstützung – Entsendung von Polizisten etwa – ausgleichen. Bei der praktischen Umsetzung dieser Solidaritätsklausel aber spießt es sich. Länder wie Deutschland wollen nämlich ebenfalls die bisherige Aufnahme von Asylwerbern quasi gegenrechnen.

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