Erste Verurteilung wegen Hitlergrüßen in Chemnitz

Erste Verurteilung wegen Hitlergrüßen in Chemnitz
Es ist der erste von mehreren Fällen, der nach den Ereignissen in Chemnitz im beschleunigten Verfahren entschieden wurde.

Nach den rechten Ausschreitungen in Chemnitz ist ein erstes Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes ergangen. Der Angeklagte sei zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden, ausgesetzt für drei Jahre auf Bewährung, sagte ein Sprecher des Chemnitzer Amtsgerichts am Donnerstag. Hinzu komme eine Geldzahlung im Rahmen der Bewährungsaussetzung von 2000 Euro an die Staatskasse.Der vielfach vorbestrafte Mann hatte bei einer Kundgebung am 1. September den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatte er sich einem Polizeibeamten, der seine Identität feststellen wollte, widersetzt. Einem Schlag habe der Polizist noch ausweichen können, hieß es in der Anklageschrift. Er war daher angeklagt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte mit versuchter Körperverletzung. Es ist der erste von mehreren Fällen, der nach den Ereignissen in Chemnitz im beschleunigten Verfahren entschieden wurde.

Nach der Tötung eines Deutschen vor knapp drei Wochen war es in den Tagen danach in der Stadt zu mehreren Aufmärschen rechter Gruppen sowie zu rassistisch motivierten Ausschreitungen gekommen. Wegen der Tat sitzen zwei Asylwerber in Untersuchungshaft. Nach einem dritten Tatverdächtigen, einem Iraker, wird gefahndet.

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