Epstein-Files: Wo sind die Akten über Donald Trump?
Donald Trump in den 90er-Jahren bei einer Party von Jeffrey Epstein
Unter den drei Millionen Dokumenten, die das US-Justizministerium jüngst zum Epstein-Skandal veröffentlicht hat, ist eines, das Donald Trump in düsterstes Licht rückt. Eine Frau, die sich 2019 nach der Verhaftung des Sexualstraftäters Epstein mit einer Missbrauchsanzeige an die Behörden wandte, erklärt darin, dass Epstein sie um 1983 herum, als sie etwa 13 Jahre alt war, dem heutigen Präsidenten Trump vorgestellt habe, „der sie anschließend mit Gewalt zu seinem entblößten Penis drückte, woraufhin sie ihn biss. Daraufhin schlug Trump ihr mit der Faust gegen den Kopf und warf sie hinaus.“
Trump beteuert, in keiner Weise jemals an Epsteins fortgesetztem Sexmissbrauch von Minderjährigen und Menschenhandel beteiligt gewesen zu sein – er sieht sich durch die Veröffentlichung der Justiz-Akten „in Bezug auf alles, was mit Epstein zu tun hat, als vollständig entlastet“, sagt eine Sprecherin des Weißen Hauses.
Wenn das so ist, fragen mehrere renommierte US-Medien, warum fehlen dann über 50 Seiten mit Befragungsdokumenten und Notizen aus den Vernehmungen der Anklägerin in den bisher veröffentlichten Akten?
Nur ein Protokoll
Oder noch konkreter: Warum wurde die Frau von der Bundespolizei viermal vernommen – öffentlich einsehbar ist aber nur das Protokoll der ersten Anhörung vom 24. Juli 2019, in der Trump nicht erwähnt wird? Die übrigen Dokumente sind vom Justizministerium indiziert und katalogisiert, aber nicht öffentlich zugänglich gemacht worden, so US-Medien.
Der ranghöchste Abgeordnete des Aufsichtsausschusses im Repräsentantenhaus, Robert Garcia, ein Demokrat aus Kalifornien, ortet erhebliches Fehlverhalten. Nach Einsicht in die ungeschwärzten Beweisprotokolle im Justizministerium sagte er: „Die Demokraten im Oversight Committee können bestätigen, dass das Justizministerium offenbar illegal FBI-Vernehmungen mit dieser Überlebenden zurückgehalten hat, die Präsident Trump abscheuliche Verbrechen vorgeworfen hat.“
„Politische Sensibilität“
Dabei könnte es sich um eine Straftat handeln. Nach dem gegen Trumps Willen im Kongress verabschiedeten Veröffentlichungsgesetz über die Epstein-Akten darf das Justizministerium zwar Material redigieren, das zur Identifizierung der Opfer von Epstein verwendet werden könnte, Gewalt oder sexuellen Missbrauch von Kindern darstellt oder eine laufende Untersuchung des Bundes beeinträchtigen würde.
Das Gesetz verbietet aber Bundesbeamten ausdrücklich, Materialien „aufgrund von Peinlichkeit, Rufschädigung oder politischer Sensibilität“ gegenüber Personen des öffentlichen Lebens zurückzuhalten oder zu redigieren.
Zweierlei Maß
Opfer von Epsteins Missbrauchsregime, von dem über 1.000 junge Frauen und minderjährige Mädchen in Mitleidenschaft gezogen wurden, haben dem Ministerium bereits vorgeworfen, mit zweierlei Maß zu messen. So wurden in den Akten Details veröffentlicht, die einige Opfer identifizieren, etwa durch Nacktfotos. Materialien, die sich auf Missbrauchsvorwürfe durch andere Männer außer Epstein bezogen, seien dagegen stark redigiert worden.
Der Investigativreporter Roger Sollenberger („Daily Beast“) kam der Diskrepanz in den Akten auf die Spur durch den Abgleich von Seriennummern, die vor und nach den fraglichen Seiten in der Epstein-Datenbank erscheinen, sowie FBI-Fallakten, eMails und Protokollen von Beweismitteln.
Dabei fiel auf, dass im Prozess gegen Epsteins Komplizin Ghislaine Maxwell, die für 20 Jahre wegen Menschenhandels und sexuellen Missbrauchs hinter Gittern sitzt, 15 Dokumente mit jener Frau zu tun haben, die Donald Trump beschuldigt hat. Davon sind aber laut dem Sender NPR nur sieben in der Epstein-Datei-Datenbank gelandet.
Zurückgehalten
Sollte Trump geschützt werden? Das Justizministerium erklärte gegenüber der New York Times, dass „die einzigen Unterlagen, die zurückgehalten wurden, entweder vertraulich oder Duplikate waren“.
Einen Tag später wies das Ministerium darauf hin, dass Dokumente auch aufgrund einer „laufenden Untersuchung durch die Bundesbehörden“ zurückgehalten worden sein könnten.
Am Mittwoch schließlich erklärte das „DOJ“ in einer neuen Mitteilung mehr verunklarend denn erhellend, es werde alle Dokumente veröffentlichen, „die im Überprüfungsprozess als unzulässig gekennzeichnet wurden“ und deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist. Wann – das ist offen.
Julie K. Brown, die preisgekrönte Investigativreporterin für den Miami Herald, deren Berichterstattung die Pionierarbeit bei der Aufdeckung des Epstein-Skandals ausmachte, zeigte sich über die Aktenlücken nicht überrascht: „Die Tatsache, dass wir kein vollständiges Bild bekommen, dass diese Akten so stark redigiert sind und dass die Namen von Männern in diesen Akten redigiert wurden, aber die Namen einiger Opfer nicht aus den Akten entfernt wurden, zeigt, dass dieser Fall immer noch ein Beispiel dafür ist, dass es in diesem Land zwei Rechtssysteme gibt – eines für Menschen, die Geld und Macht haben, und eines für Menschen, die das nicht haben.“
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