Einreisestopp: So argumentiert Trumps Anwalt

Die anstehende Entscheidung des Berufungsgerichts dürfte nur der erste Schritt in einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung sein.

Entscheidung gab noch keine. Um Mitternacht mitteleuropäischer Zeit trat in San Francisco ein Bundesberufungsgericht zusammen, um den Anwalt von Donald Trump zu jenem Dekret zu befragen, das einen Einreisestopp für sieben mehrheitlich muslimische Länder (Irak, Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien) für 90 Tage zum Inhalt hatte. Es wurde bekanntlich vom Richter James Robart in Seattle ausgesetzt wurde.

Die US-Bundesgerichte sind in drei Ebenen untergliedert. Robart ist auf der untersten Ebene angesiedelt, er amtiert an einem von 94 Bezirksgerichten. Auf der mittleren Ebene rangieren 13 über das Land verteilte Berufungsgerichte, die oberste Ebene stellt der Supreme Court in der Hauptstadt Washington dar.

Sind die Gerichte zuständig?

Das wichtigste Argument von August Flentje, Anwalt des Justizministeriums, vor dem Gericht auf der mittleren Ebene: Die Richter könnten gar nicht über den Einreisestopp entscheiden. Die Gerichte könnten sich dem Präsidenten beugen: Sich auf den Standpunkt zurückziehen, dass sie keinen Einblick in die Bedrohungen haben, über die Geheimdienste den Präsidenten informieren. Es wäre eine abstrakte Form von „im Zweifel für den Angeklagten“: Nach den ihm vorliegenden Informationen wird der Präsident schon wissen, was er tut.

Ein weiteres Argument von Flentje: Ein US-Gericht urteile hier über die Rechte von Menschen, die niemals in den USA waren – und für die das Gericht also nicht zuständig sei. Die Länder, die von dem Bann betroffen sind, seien „sichere Häfen für Terroristen“ und Trumps Dekret wäre „im Einklang mit der Verfassung“, sagte Flentje. Tatsächlich stattet ein Einwanderungsgesetz aus dem Jahr 1952 den Präsidenten mit einem weitreichenden Handlungsspielraum in der Einreisepolitik aus. Er dürfe, wenn er die Einreise ausländischer Staatsbürger als „schädlich für die Interessen der Vereinigten Staaten“ erachte, nach eigenem Ermessen Restriktionen verhängen.

Erst der Beginn

Das Gericht dürfte das anders sehen, es hat sich jedenfalls nicht für unzuständig erklärt und die Richter wollen in den nächsten Tagen zu einer Entscheidung kommen - die allerdings immer noch lauten könnte, nicht zuständig zu sein. Diese Entscheidung dürfte so oder so erst der Beginn eines langwierigen Rechtsstreits werden. Zunächst einmal ist nämlich festzuhalten, dass der Richter James Robart, der das Verfahren ins Laufen gebracht hat, den Bann nur kurzfristig ausgesetzt hat. Er muss erst entscheiden, ob er den Bann permanent aufheben lassen möchte.

Egal wie – und ob – das Berufungsgericht entscheidet: Es entscheidet nur über die kurzfristige Aussetzung. Jener Fall, der vor das Höchstgericht, den Supreme Court, gehen würde, wäre der über eine permanente Aufhebung. Wobei es diesen Fall eben nicht einmal noch gibt, Richter Robart könnte nach weiteren Befragungen auch zu dem Schluss kommen, dass Trumps Dekret unproblematisch ist und es wieder in Kraft setzen (wobei auch noch mehrere andere Verfahren gegen den Einreisestopp laufen).

Dürfen Nicht-Amerikaner diskriminiert werden?

Für ein solches Verfahren wäre dann tatsächlich auch jene Frage von Relevanz, welche Rechte Nicht-Staatsbürger vor einem US-amerikanischen Gericht haben. Dass das Dekret Staatsbürger bestimmter Nationen benachteiligt, liegt auf der Hand, die Frage ist nur: Ist das ein Problem für die US-Richter?

Auch das Einwanderungsgesetz aus dem Jahr 1952 könnte zu einem Problem für Trump werden, denn es besagt, dass die Einwanderungsbehörden jemanden, der ein Visum beantragt, nicht „wegen ihrer Rasse, Geschlecht, Nationalität, Geburtsort und Wohnsitz“ diskriminieren dürfen.

Würde der Fall – und davon ist aktuell eher auszugehen – vor den Supreme Court gehen, würde die Sache noch einmal komplizierter: Der von Trump nominierte konservative Richter Neil Gorsuch muss erst ein Nominierungsverfahren im Senat durchlaufen. Vorerst herrscht deshalb weiter ein Patt von vier konservativen und vier linksliberalen Richtern am Obersten Gericht. So erging es übrigens im vergangenen Jahr dem damaligen Präsidenten Barack Obama mit seiner Lockerung des Einwanderungsrechts. Seine Reform scheiterte, weil es ein Patt am Supreme Court gab - der von einem Bundesrichter in Texas beschlossene Stopp der Reform blieb damit bestehen.

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