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Ein Europa, ein Ticket: EU will Bahnfahren einfacher machen

Europa soll per Bahn zusammenwachsen – doch Buchungen und Entschädigungen sind ein Hindernislauf. Die EU schlägt Regeln für gemeinsamen Ticketverkauf und mehr Rechte für Bahnfahrer vor.
Ein roter Zug fährt mit hoher Geschwindigkeit durch einen modernen, beleuchteten Bahnhof.

ÖBB-Chef Andreas Matthä hat den Wunsch nicht nur im KURIER wiederholt platziert: Europa brauche mehr Bahn – und die Bahn mehr Europa. Dieser Wunsch aber scheitert derzeit an der täglichen Praxis, auch bei der ÖBB. Der Versuch, eine Bahnfahrt von Wien nach Paris oder in andere europäische Hauptstädte zu buchen, scheitert oft schon am Online-Verkauf.

Meist kommt man in Europa per Bahn nur ans Ziel, wenn man sich durch das Angebot der dortigen Bahngesellschaften durcharbeitet. Noch schwieriger wird es, wenn man mit dem Zug irgendwo im EU-Ausland hängen geblieben ist und dafür Entschädigung einfordern möchte.

Diesen Missständen will die EU-Kommission jetzt entgegentreten. Ein neuer Vorschlag für ein Gesetzespaket mit dem Titel „Passagier-Paket“ wurde am Mittwoch in Brüssel präsentiert.

ÖBB soll Verkaufsplattformen öffnen

Darin will man vor allem die großen Bahnunternehmen wie die ÖBB, die in einem Land mehr als 50 Prozent des Passagierverkehrs kontrollieren, verpflichten, ihre Verkaufsplattformen für die Konkurrenz zu öffnen. Sucht ein Kunde nach einer Zugverbindung auf der App einer großen Bahngesellschaft, muss ihm diese sämtliche Angebote ohne Bevorzugung präsentieren und eine Verbindung zum Online-Portal der Konkurrenz ermöglichen.

Um europaweites Reisen mit einem Ticket möglich zu machen, sollen Anbieter für diese Reisen – derzeit gibt es etwa „Trainline“ – unbeschränkt auf die Angebote der einzelnen Bahngesellschaften zugreifen und so ein gemeinsames Angebot mit einem Ticket erstellen können. Um die Planung solcher Reisen ähnlich komfortabel wie bei Flugreisen zu machen, sollen die Bahnunternehmen ihr Zugangebot mindestens fünf Monate im Voraus verfügbar machen. Kann sich eine Bahngesellschaft mit einem dieser Ticketanbieter nicht einigen, haben die staatlichen Behörden des jeweiligen Landes das Recht, eine Einigung und damit einen funktionierenden Ticketverkauf zu vermitteln.

Bei diesem EU-weiten Ticketgeschäft sollen auch die Rechte der Passagiere besser abgesichert werden. Kommt es also zu einer Verspätung oder einem Zugausfall, der einen Bahnfahrer mehrere Stunden kostet oder sogar irgendwo stranden lässt, so ist das Bahnunternehmen, dessen Zug die Verspätung eingefahren hat, für die Entschädigung verantwortlich. Um die auch tatsächlich zu erhalten, kann der Kunde sich nach dem Vorschlag der EU-Kommission an den Ticketverkäufer wenden, der die Beschwerde abwickeln muss.

16 Jahre Wartezeit

Gerade bei den Passagier-Rechten erwarten viele EU-Vertreter noch lange und mühsame Debatten. Schließlich muss der Vorschlag von jetzt an erst mit den EU-Staaten, aber auch mit dem EU-Parlament verhandelt werden, bis daraus EU-Gesetze werden. Das kann dauern, wie auch die grüne Abgeordnete Lena Schilling anmerkt, „schließlich hat schon der Vorschlag der Kommission 16 Jahre auf sich warten lassen.“

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