Menschenrechtsklage nach Türkeiputsch abgewiesen

Istanbul
Eine türkische Richterin hatte sich wegen der Entlassung nach dem Putschversuch beschwert. Straßburg fordert die Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges.

Eine türkische Richterin, die nach dem Putschversuch in der Türkei festgenommen worden war, hat mit ihrer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Niederlage erlitten. Die Klägerin müsse zunächst vor dem türkischen Verfassungsgericht gegen ihre Festnahme klagen, heißt es in der Entscheidung vom Donnerstag aus Straßburg.

Der Gerichtshof befasste sich darin zum ersten Mal mit den Ereignissen vom 15. Juli in der Türkei. Gegen die Entscheidung gibt es keine Rechtsmittel (Beschwerde-Nr. 56511/16).

Insgesamt hat die türkische Führung seit dem Putschversuch mehr als 60.000 Menschen entlassen. Über 36.000 sitzen Medienberichten zufolge in Untersuchungshaft. Ihnen werden Verbindungen zu der Bewegung des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen vorgeworfen, den die türkische Führung für den Putschversuch verantwortlich macht. Beim Menschenrechtsgericht sind in diesem Zusammenhang bereits 3.000 Beschwerden eingegangen. Es wird erwartet, dass die Zahl steigt.

Kommentare